HRA 12154

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriering 29, 96149 Breitengüßbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Breitengüßbach
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.06.2019
Datenstand
2025-10-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Birgit Partheymüller

Marktgraitz

Kommanditist(in)

Dietz Vermögensverwaltungs-KG

Neustadt b. Coburg

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

INNOCEPT Verwaltungs GmbH

Breitengüßbach

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Jürgen Gäbelein

Redwitz

Kommanditist(in)

Stefan Haberstroh

Eltmann, OT Weisbrunn

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-29 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
26.08.2024
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
3 IN 94/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Gäbelein Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jürgen Wittmann, Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 23.04.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.266.899,88 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 44 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.04.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für 2 Monate
- Zustimmungsvorbehalt- Aufnahme eines Massekredits
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war ein Zuschlag in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 24.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
12.12.2023
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
3 IN 94/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Gäbelein Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Stefan Haberstroh wonach Herr Haberstroh einen Betrag in Höhe von 11.000,00 zur Masse leistet und damit alle in Betracht kommenden Ansprüche gegen Herrn Stefan Haberstroh abgegolten sind.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.01.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 11.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
09.03.2021
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
3 IN 94/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149
Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH,
Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Gäbelein Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gässla 26 a, 96257
Redwitz a. d. Rodach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 08.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 0-323 bis 0-36 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
07.06.2019
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
3 IN 94/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149
Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH,
Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Gäbelein Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gässla 26 a, 96257
Redwitz a. d. Rodach

Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 07.06.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 07.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12154 HRA 12154: INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Breitengüßbach, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 31.05.2019 (Az…
HRA 12154: INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Breitengüßbach, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 31.05.2019 (Az. 3 IN 94/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
Amtsgericht Bamberg
Abteilung für Vollstreckungssachen

Az.: 3 IN 94/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149
Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH,
Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Gäbelein Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gässla 26 a, 96257
Redwitz a. d. Rodach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht Bamberg am 03.06.2019 folgenden
Beschluss

Es ist Berichts- und Prüfungs-Termin sowie erste Gläubigerversammlung im
schriftlichen Verfahren bestimmt auf
16.08.2019
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden
Punkten beantragt:
1. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Grundstücke nach freiem Ermessen
zu veräußern.
2. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt nach freiem Ermessen Rechtsstreite im
Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO anhängig zu machen oder aufzunehmen, die
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur
Vermeidung eines solchen Rechtsstreites einen Vergleich abzuschließen.
3. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt den Geschäftsbetrieb nach freiem
Ermessen einzustellen oder zu veräußern.
Den Gläubigern wird Gelegenheit gegeben, durch schriftliche Äußerung gegenüber
dem Insolvenzgericht (Amtsgericht Bamberg, Insolvenzgericht, 96045 Bamberg) bis
spätestens
16.08.2019
an der Abstimmung teilzunehmen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
zu den Ziff. 1 und 2 als erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Nüßlein
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 94/19 · INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
3 IN 94/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Bamberg, HRA 12154
Az.: 3 IN 94/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Industriering 29, 96149
Breitengüßbach, vertreten durch die Komplementärin INNOCEPT Verwaltungs GmbH,
Industriering 29, 96149 Breitengüßbach, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Gäbelein Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gässla 26 a, 96257
Redwitz a.d.Rodach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRA 12154
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Herstellung, Montage und Vertrieb von Kunststoffteilen,
Kunststoffverbundteilen und Baugruppen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 01.04.2019 um 10.00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Jürgen Wittmann,
Adolf-Kolping-Straße 1, 96317 Kronach, Telefon: +49(9261)62200, Telefax: +49
(9261)622020.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 12154 HRA 12154: INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Breitengüßbach, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach. (Die Herstellung, Montage und der Vertrieb von Kunststoffteilen, Kunststoffverbundteilen & Baugrup…
HRA 12154: INNOCEPT Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Breitengüßbach, Industriering 29, 96149 Breitengüßbach. (Die Herstellung, Montage und der Vertrieb von Kunststoffteilen, Kunststoffverbundteilen & Baugruppen, die Herstellung und der Vertrieb von Vorrichtungen und Lehren sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sie der Förderung des Unternehmenszwecks dienlich erscheinen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriering 29, 96149 Breitengüßbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: INNOCEPT Verwaltungs GmbH, Breitengüßbach (Amtsgericht Bamberg HRB 8730), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.