HRB 108818
Inno AG
aktuell 20 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Bahnhofstr. 54, 76137 KarlsruheGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Karlsruhe
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 03.08.2022
- Datenstand
- 2025-09-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Guido Hillebrands
Le Rouret / Frankreich
einzelvertretungsberechtigtPeter Heydebreck
Bannesdorf
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.
Handelsregister
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Die Wahrnehmung der Funktion einer Dachgesellschaft in einem Konzern, in dem sich die von dem Konzern angehöngen Tochtergesellschaften mit der Konzeption und Durchführung von Auftragsprojekten zur industriellen Unternehmensentwicklung, insbesondere der innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Förderung von Innovationen befassen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen,dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen mehrheitlich sie beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 597/19
- Wirksam am
- 06.06.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 108818
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe
- Schuldnerin -
Ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe, welcher auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist, wurde mit Beschluss vom 04.06.2024 bewilligt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.11.2023.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.11.2023 wird Bezug genommen.
Der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine bisherigen Tätigkeiten war gemäß §§ 9, 2-8 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR zu bewilligen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 597/19
- Wirksam am
- 08.02.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 108818
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 03.02.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 121.007,69 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.02.2021 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in
Höhe von XXX EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 597/19
- Wirksam am
- 30.07.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 108818
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Inno AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Vorstände
1. Peter Heydebreck
2. Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 108818
- Schuldnerin -
in Kategorie "Termine"
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der
Anteile der Schuldnerin an der immungenetics AG
wird bestimmt auf
Mittwoch, 09.09.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23,
76131 Karlsruhe
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 597/19) aufgelöst. Gemäß § 262 Ak…
Forderungsprüfung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 10 IN 597/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 108818
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Inno AG, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe,
vertreten durch die Vorstände
Peter Heydebreck, geboren am XX.XX.XXXX, Gut Staberhof 5, 23769 Fehmarn und
Guido Hillebrands, geboren am XX.XX.XXXX, 16, Chemin des Pulinieres, 06650 Le
Rouret, Frankreich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte EISNER, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2019 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2.Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 919570
Telefax: 0721 9195711
3.Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4.Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) sowie
218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre
Person oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden.
5.Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7.Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8.Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9.Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden.
Vielmehr werden diese nur noch im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit können der Schuldner
und die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die
sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Gegen die Entscheidung i. Ü. kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.08.2019 (101 IN 597/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Der Vorstand hat am 20.04.2018 eine neue Liste der Aufsichtratsmitglieder eingereicht.
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 17.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Pattinson, Marc, Valbonne-France (Frankreich), *XX.XX.XXXX.
HRB 108818 HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 31.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
HRB 108818 HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Dr. Petersen, Kirsten, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX.
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX; Pattinson, Marc, Valbonne (Frankreich), *XX.XX.XXXX; Dr. Petersen, Kirsten, Göppi…
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 und 29.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des üb…
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 10.07.2012 den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 betreffend die Verschmelzung der lnno Scandinavia AB, einer Aktienges…
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Re…
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Nicht mehr Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat am #Fall.Eingang die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe). Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Bestellt als Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.