HRB 108818

Inno AG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
03.08.2022
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Guido Hillebrands

Le Rouret / Frankreich

einzelvertretungsberechtigt
Vorstand

Peter Heydebreck

Bannesdorf

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Wahrnehmung der Funktion einer Dachgesellschaft in einem Konzern, in dem sich die von dem Konzern angehöngen Tochtergesellschaften mit der Konzeption und Durchführung von Auftragsprojekten zur industriellen Unternehmensentwicklung, insbesondere der innerbetrieblichen und zwischenbetrieblichen Förderung von Innovationen befassen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen,dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann Unternehmen, an denen mehrheitlich sie beteiligt ist, unter ihrer Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 597/19
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 108818
10 IN 597/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe

- Schuldnerin -

Ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe, welcher auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist, wurde mit Beschluss vom 04.06.2024 bewilligt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.11.2023.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.11.2023 wird Bezug genommen.
Der Vorschuss auf die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine bisherigen Tätigkeiten war gemäß §§ 9, 2-8 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR zu bewilligen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 04.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 597/19
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 108818
10 IN 597/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Inno AG,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818,
vertreten durch die Vorstände Peter Heydebreck und Guido Hillebrands,
Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe

- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 03.02.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 121.007,69 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.02.2021 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXX EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in
Höhe von XXX EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 597/19
Wirksam am
30.07.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 108818
10 IN 597/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Inno AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch die Vorstände
1. Peter Heydebreck
2. Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 108818
- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der
Anteile der Schuldnerin an der immungenetics AG
wird bestimmt auf

Mittwoch, 09.09.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23,
76131 Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 30.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 597/19) aufgelöst. Gemäß § 262 Ak…
HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 10 IN 597/19) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 597/19 · Inno AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
10 IN 597/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 108818
10 IN 597/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Inno AG, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe,
vertreten durch die Vorstände
Peter Heydebreck, geboren am XX.XX.XXXX, Gut Staberhof 5, 23769 Fehmarn und
Guido Hillebrands, geboren am XX.XX.XXXX, 16, Chemin des Pulinieres, 06650 Le
Rouret, Frankreich
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108818
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte EISNER, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen

1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2019 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2.Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Hirte
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 919570
Telefax: 0721 9195711
3.Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4.Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) sowie
218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:
Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregisterauszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre
Person oder Ihre Vertretungsmacht (jeweils im Original) bereit.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden.
5.Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7.Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8.Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9.Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden.
Vielmehr werden diese nur noch im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit können der Schuldner
und die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die
sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung i. Ü. kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.08.2019 (101 IN 597/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.08.2019 (101 IN 597/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Der Vorstand hat am 20.04.2018 eine neue Liste der Aufsichtratsmitglieder eingereicht.
HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Der Vorstand hat am 20.04.2018 eine neue Liste der Aufsichtratsmitglieder eingereicht.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 17.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 17.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 108818 HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Pattinson, Marc, Valbonne-France (Frankreich), *XX.XX.XXXX.
HRB 108818: Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Pattinson, Marc, Valbonne-France (Frankreich), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108818 HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 31.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 31.08.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Veränderungen
HRB 108818 HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Dr. Petersen, Kirsten, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 108818:Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 54, 76137 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Dr. Petersen, Kirsten, Göppingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX.
Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX; Pattinson, Marc, Valbonne (Frankreich), *XX.XX.XXXX; Dr. Petersen, Kirsten, Göppi…
Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Gabrielsson, Nils, Spanga (Schweden), *XX.XX.XXXX; Pattinson, Marc, Valbonne (Frankreich), *XX.XX.XXXX; Dr. Petersen, Kirsten, Göppingen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 und 29.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des üb…
Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 und 29.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 die Aktiengesellschaft "Inno Scandinavia AB", Stockholm (Schweden) (Bolagsverket in Sundsvall Reg.-Nr. 556621-6007) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 10.07.2012 den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 betreffend die Verschmelzung der lnno Scandinavia AB, einer Aktienges…
Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 10.07.2012 den Entwurf des Verschmelzungsplans vom 21.05.2012 betreffend die Verschmelzung der lnno Scandinavia AB, einer Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht mit dem Sitz in Stockholm, mit der lnno AG, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in Karlsruhe, beim Handelsregister gemäß § 122 d UmwG eingereicht. An der Verschmelzung sind als übertragende Gesellschaft beteiligt die lnno Scandinavia AB, eine Aktiengesellschaft nach schwedischem Recht mit dem Sitz in Stockholm und als aufnehmende Gesellschaft die lnno AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit dem Sitz in Karlsruhe. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Bolagsverket 851 81 Sundsvall unter der Nummer 556621-6007. Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 108818. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100- prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Inno AG ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Inno AG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen lnno AG nach § 122 a Abs. 2. i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen lnno AG gemäß § 122 a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist es unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Inno AG unter deren Geschäftsanschrift Karlstraße 45 b, 76133 Karlsruhe, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Inno AG gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten über die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Mehrheitsgesellschafter eingeholt werden. Gläubiger der übertragenden Kapitalgesellschaft werden von deren Geschäftsleitung schriftlich benachrichtigt, dass ein Verschmelzungsplan beim Bolagsverket - deutsch: Handelsregister - eingereicht wurde und beantragt wird, diesen in Kraft zu setzen. Die Gläubiger werden auch darüber unterrichtet, dass sie gemäß chapter 23 secction 36 und 19 des Swedish Companies Act 2005:551 das Recht haben, Einspruch gegen die Durchführung des Verschmelzungsplans zu erheben. Die Geschäftsleitung der übertragenden Gesellschaft bestätigt dann in einem gesonderten Schreiben gegenüber dem Bolagsverket, dass die Gläubiger entsprechend unterrichtet wurden. Das Bolagsverket trägt den Antrag, den Verschmelzungsplan in Kraft zu setzen, dann ein und veröffentlicht ihn in den amtlichen Bekanntmachungen post- & Inrikes tidingar. Alle bekannten und unbekannten Gläubiger haben dann die Möglichkeit, binnen zwei Monaten Einspruch beim Bolagsverket einzulegen. Wird ein solcher Einspruch eingelegt, wird er von den Rechtsspezialisten des Bolagsverket bearbeitet. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Inno Scandinavia AB kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Riddargatan 17, S-114 57 Stockholm, Schweden. Die übertragende lnno Scandinavia AB hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass die Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Re…
Inno AG, Karlsruhe, Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Aktiengesellschaft "inno Germany AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 110367) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Nicht mehr Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Inno AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Nicht mehr Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat am #Fall.Eingang die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat am #Fall.Eingang die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe). Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45, 76133 Karlsruhe). Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 108818 Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Bestellt als Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Inno AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Bestellt als Vorstand: Bournazel, Jean-Marc, Opio/Frankreich, *XX.XX.XXXX.

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