HRB 31201
Inhouse GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Grovkamp 9, 27324 EystrupGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Eystrup
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.03.2021
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christoph Rüger
Grömitz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- INHOUSE GmbH i. L. Eystrup
- Gardinenweberei Hans Thumser GmbH Eystrup
- Intex GmbH Eystrup
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Textilwaren aller Art, insbesondere von Dekorationsstoffen, Gardinen und Sonnenschutz sowie der Handel mit Accesoirs für den Heim- und Wohntext i lbereich. Die Gesellschaft dar'ihren Geschäftsbetrieb auf andere Erzeugnisse ausdehnen, insbesondere ähnliche Artikel und Waren, die für den gleichen Kundenkreis bestimmt sind, herstellen und vertreiben lassen und mit gleichen Artikeln handeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen, solche Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 28.04.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 28.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 20.11.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Inhouse GmbH, Grovkamp 9, 27324 Eystrup (AG Walsrode, HRB 31201), vertr. d.: Christoph Rüger, Uferstr. 22, 23743 Grömitz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erörterung der Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 19.01.2026 vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 19.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 02.07.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Amtsgericht Syke, 02.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 29.11.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 16.12.2024, 10:45 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom 18.11.2024 / 28.11.2024 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin, Herrn Christoph Rüger, zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von EUR 11.467,67.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 29.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 12.11.2024
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 11.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 03.11.2023
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 01.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 17.02.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Grovkamp 9, 27324 Eystrup (AG Walsrode, HRB 31201), vertr. d.: Christoph Rüger,
Uferstr. 22, 23743 Grömitz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Syke eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.11.2020, berichtigt bzw. ergänzt am 10.02.2021,
beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung
und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
136.220,24 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63
Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die
Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Gemäß § 11 Abs. 3 InsVV sind Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters bei der Festsetzung der Vergütung zu
berücksichtigen. Besonderen Umstände, welche die Tätigkeit erleichtert oder
erschwert haben, sind durch Festsetzung von Zu- oder Abschlägen i.S.d. § 3
InsVV zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 18.12.2003, Az. IX ZB 50/03).
Das Gericht hält in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dieses
Verfahrens den von dem vorläufigen Insolvenzverwalter angesetzten
Gesamtzuschlag in Höhe von 25 % für angemessen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag ausführlich dargelegt,
dass bereits im Eröffnungsverfahren ein Schwerpunkt seiner Tätigkeiten die
Suche nach Übernahmeinteressenten im Rahmen einer übertragenen Sanierung war.
Dabei ergab sich letztlich eine Übernahmeinteressentin, mit der im Rahmen des
vorläufigen Verfahrens bereits verhandelt und grundlegende Möglichkeiten
erörtert wurden. Zu den Enzelheiten wird auf die Ausführungen im Antrag
verwiesen. Der angesetzte Zuschlag in Höhe von 10% ist angemessen.
Des Weiteren hat der vorläufige Insolvenzverwalter hat das schuldnerische
Unternehmen fortgeführt. Der Geschäftsbetrieb ruhte zunächst. Durch die
Tätigkeiten, wie beispielsweise die Begleitung der betriebswirtschaftlichen
Entscheidungen und die Aufrechterhaltung bzw. Wiederstart des Betriebes durch
Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Vertragspartnern, konnte nach einer
Liquiditätsrechnung und Abgabe von Kostenzusagen der schuldnerische Betrieb
erneut angefahren und für einen Zeitraum von 7 Wochen forgeführt werden. Zu den
weiteren Einzelheiten wird auf die Begründung des Antrags Bezug genommen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat den Betrieb mit 15 Arbeitnehmern über ca.
2 Monate fortgeführt, so dass es sich bei der schuldnerischen Unternehmen in
Anlehnung an § 267 I HGB um ein kleines Unternehmen handelte. Für Fortführungen
von Unternehmen dieser Größenordnung und für Zeiträume bis zu 3 Monaten sehen
die vergütungsrechtlichen Kommentierungen im Grundsatz 25% - 50% als
angemessen an (vgl. die Aufstellungen in Keller: Vergütung im
Insolvenzverfahren, 4. Auflage, § 5 Ziffer 196 unter Hinweis auf Frankfurter
Kommentar zur Insolvenzordnung, Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, Hess:
Kommentar zur Insolvenzordnung; Kübler/Prütting-Eickmann: Kommentar zur InsO, §
3, Rz. 44 m.w.N.; Graeber/Graeber: Onlinekommentar zur InsVV, § 11, Rn.102 ).
Das Gericht hält in diesem Fall den von dem Verwalter angesetzten Grundzuschlag
in Höhe von 25 % für angemessen.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 37.420,99 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung
partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht,
woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 19,12 % ergibt. Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat diesen Zuschlag abgerundet mit 15% angesetzt,
der der Höhe und dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-,
Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke;
Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke,
Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 16.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 04.12.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Grovkamp 9, 27324 Eystrup (AG Walsrode, HRB 31201), vertr. d.: Christoph Rüger,
Uferstr. 22, 23743 Grömitz, (Geschäftsführer), hat der vorläufige
Insolvenzverwalter beantragt, seine Vergütung und Auslagen festzusetzen. Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat einen Gesamtzuschlag von 35 % bei einer
Berechnungsgrundlage von 131.234,77 € geltend gemacht. Den Gläubigern wird die
Möglichkeit gegeben, binnen 3 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem
Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Syke, 04.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 31201 HRB 31201: Inhouse GmbH, Eystrup, Grovkamp 9, 27324 Eystrup. Durch Beschluss des Amtsgerichts Syke - 15 IN 54/20 - vom 01.06.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die G…
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 08.06.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Inhouse GmbH, Grovkamp 9, 27324 Eystrup (AG Walsrode, HRB 31201), vertr. d.:
Christoph Rüger, Uferstr. 22, 23743 Grömitz, (Geschäftsführer), ist am
08.06.2020 beim Insolvenzgericht die Anzeige des Insolvenzverwalters
eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 InsO).
Amtsgericht Syke, 08.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 03.06.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
Walsrode, HRB 31201), vertr. d.: Christoph Rüger, Uferstr. 22, 23743 Grömitz,
(Geschäftsführer), ist am 01.06.2020 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1,
30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail:
eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert-de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.08.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 01.09.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (11.08.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (01.09.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 02.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 54/20 · Inhouse GmbH · Insolvenzgericht Syke
- Insolvenzgericht
- Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 54/20
- Wirksam am
- 14.04.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 31201
GmbH, Grovenkamp 9, 27324 Eystrup (AG Walsrode, HRB 31201), vertr. d.:
Christoph Rüger, Uferstr. 22, 23743 Grömitz, (Geschäftsführer), ist am
14.04.2020 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1,
30169 Hannover, Tel.: 0511/626287-0, Fax: 0511/626287-10, E-Mail:
eckert-hannover@rae-eckert.de, Internet: www.rae-eckert-de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke -
Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift:
Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 14.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
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HRB 31201 Gardinenweberei Hans Thumser GmbH, Eystrup (Grovkamp 9, 27324 Eystrup). Bestellt als Geschäftsführer: Bodenschatz, Uwe, Presseck, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
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