HRB 3994
Ingolstädter Fräszentrum GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ingolstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Ingolstadt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 450/21 · Ingolstädter Fräszentrum GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 450/21
- Wirksam am
- 09.07.2025
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Hofmann Andreas, geb. Hofmann und Hofstetter Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3994
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 - 51 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 09.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 450/21 · Ingolstädter Fräszentrum GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 450/21
- Wirksam am
- 05.12.2023
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3994
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 450/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Hofmann Andreas, geb. Hofmann und Hofstetter Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3994
- Schuldnerin -
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 30.10.2023.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). Davon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 %, § 63 Abs. 1 InsO.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 125 %. Im vorliegenden Verfahren hat der Insolvenzverwalter den Betrieb fortgeführt, er hatte arbeitsrechtliche Besonderheit - wie Mitarbeiterversammlungen, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Aufhebung der Kurzarbeit, betriebliche Altersvorsorge - zu beachten. Darüber hinaus hat er sich bemüht, den Betrieb zu sanieren.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
oder bei dem
Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 04.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 450/21 · Ingolstädter Fräszentrum GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 450/21
- Wirksam am
- 12.05.2022
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Hofmann Andreas, geb. Hofmann, geboren am XX.XX.XXXX, Sonnberg 132, 5771 Leogang, Österreich und Hofstetter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gabelsbergerstraße 1, 85080 Gaimersheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3994
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu einem mit Herrn Andreas Hofmann zur Abgeltung von Ansprüchen der Ingolstädter Fräszentrum GmbH gegen den Gesellschafter am 04./06.05.2022 geschlossenen Vergleich
wird bestimmt auf
Dienstag, 31.05.2022, 08:30 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 12.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3994 HRB 3994: Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 01.01.2022 (Az. IN 450/21) …
Insolvenzbekanntmachung IN 450/21 · Ingolstädter Fräszentrum GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 450/21
- Wirksam am
- 02.02.2022
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3994
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Hofmann Andreas, geb. Hofmann, geboren am XX.XX.XXXX, Sonnberg 132, 5771 Leogang, Österreich und Hofstetter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gabelsbergerstraße 1, 85080 Gaimersheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3994
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 01.02.2022 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 450/21 · Ingolstädter Fräszentrum GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 450/21
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 3994
In dem Verfahren über den Antrag d.
Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Hofmann Andreas, geb. Hofmann, geboren am XX.XX.XXXX, Sonnberg 132, 5771 Leogang, Österreich und Hofstetter Jürgen, geboren am XX.XX.XXXX, Gabelsbergerstraße 1, 85080 Gaimersheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 3994
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 15.11.2021 um 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 3994 HRB 3994: Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Hofstetter, Jürgen, Gaimersheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befu…
HRB 3994 HRB 3994:Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Maurer, Friedrich, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX.
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt. Bestellt: Geschäftsführer: Maurer, Friedrich, Ingolstadt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Nam…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Hindemithstraße 70, 85057 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 7, 85055 Ingolstadt.
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt, Hindemithstraße 17, 85057 Ingolstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hindemithstraße 70, 85057 Ingolstadt. Einzelprokura: Maurer, Friedrich, Ingolstadt, *XX.XX.…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt (Hindemithstr. 17, 85057 Ingolstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 7.12.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkap…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt (Hindemithstr. 70, 85057 Ingolstadt). Die Ausgliederung wurde am 11.8.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ingolstadt H…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt (Hindemithstr. 70, 85057 Ingolstadt). Die Ausgliederung wurde am 11.8.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ingolstadt H…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt (Hindemithstr. 70, 85057 Ingolstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 31.1.2006 mit Nachtrag vom 21.6.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR und die…
HRB 3994 Ingolstädter Fräszentrum GmbH, Ingolstadt (Hindemithstr. 70, 85057 Ingolstadt). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Vornahme frästechnisch…
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