PR 5183

Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Alfter

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Registerdaten

Sitz
Alfter
Datenstand
2025-01-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-05

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB Bonn

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
PR 5183 PR 5183: Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB, Bonn (Messerschmittstraße 47, 53125 Bonn). Partnerschaft. Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure nach § 2…
PR 5183: Ingenieurgruppe Steen-Meyers-Schmiddem beratende Ingenieure PartG mbB, Bonn (Messerschmittstraße 47, 53125 Bonn). Partnerschaft. Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieure nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW, insbesondere in den Bereichen des Ingenieurwesens im Städtebau, Hoch- und Tiefbau, der Landschaftsplanung sowie der Übernahme der Trägerschaft von regionalen und überregionalen Sanierung- und Entwicklungsmaßnahmen. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen und sich auch im Rahmen der beruflichen Vorschriften an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassung im In- und Ausland errichten. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Schmiddem, Hans-Dieter, Sinzig, *XX.XX.XXXX; Schmiddem, Michael, Sinzig, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ingeniergruppe Steen-Meyers-Schmiddem GmbH, Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 5343 ) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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