HRB 425 EU
Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Eutin
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Registerdaten
- Sitz
- Eutin
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Prokura: 3. Lüthans, Tim, *XX.XX.XXXX, Neustadt i.H. Einzelprokura
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Prokura: 3.
Lüthans, Tim, *XX.XX.XXXX, Neustadt i.H. Einzelprokura
Lüthans, Tim, *XX.XX.XXXX, Neustadt i.H. Einzelprokura
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Änderung zu Nr. 3: nunmehr; Geschäftsführer: Prager, Thomas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein z…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Änderung zu Nr. 3: nunmehr; Geschäftsführer: Prager, Thomas; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4.
Mißling, Marc, *XX.XX.XXXX, Bad Malente-Gremsmühlen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4.
Mißling, Marc, *XX.XX.XXXX, Bad Malente-Gremsmühlen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gödecke, Jürgen
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gödecke, Jürgen
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der - E…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen für öffentliche Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschäfte. Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gem. Abs. 2 vorrangig für die Stadt Eutin und die Stadtwerke Eutin GmbH, nachrangig für übrige juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 3 geändert (Zweck und Gegenstand des Unternehmens).
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen für öffentliche Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschäfte. Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gem. Abs. 2 vorrangig für die Stadt Eutin und die Stadtwerke Eutin GmbH, nachrangig für übrige juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.04.2020 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 3 geändert (Zweck und Gegenstand des Unternehmens).
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Geschäftsführer: 3. Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustadt in Holstein; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Geschäftsführer: 3.
Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustadt in Holstein; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Prager, Thomas
Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustadt in Holstein; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Prager, Thomas
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Prokura: 1. Kulessa, Christian, *XX.XX.XXXX, Eutin-Fissau; Einzelprokura; 2. Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustad…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Prokura: 1.
Kulessa, Christian, *XX.XX.XXXX, Eutin-Fissau; Einzelprokura; 2.
Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustadt in Holstein; Einzelprokura
Kulessa, Christian, *XX.XX.XXXX, Eutin-Fissau; Einzelprokura; 2.
Prager, Thomas, *XX.XX.XXXX, Neustadt in Holstein; Einzelprokura
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der - E…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen für öffentliche Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschäfte. Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gem. Abs. 2 für juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadt Eutin, Stadtwerke Eutin GmbH, der Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH, der Holsteiner Energieversorgungs GmbH, der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH, der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH und der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH sind die Geschaftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens (181 BGB) befreit.
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen für öffentliche Verkehrsanlagen (öffentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschäfte. Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gem. Abs. 2 für juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadt Eutin, Stadtwerke Eutin GmbH, der Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH, der Holsteiner Energieversorgungs GmbH, der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH, der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH und der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH sind die Geschaftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens (181 BGB) befreit.
HRB 425 EU HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der - E…
HRB 425 EU: Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Gegenstand: (1) Zweck des Unternehmens ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen im Rahmen der
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen fur offentliche Verkehrsanlagen (offentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschafte Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gern. Abs. 2 für juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder rnittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Kapital: 30.700,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadt Eutin, Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH, der Holsteiner Energieversorgungs GmbH, der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH, der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH und der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2019 wurde das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann um 22,49 EUR auf 30.700,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital,Stammeinlagen)und 8 (Geschäftsführung)geändert.
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Straßenbaulast für die kommunale Wege, Straßen und Plätze als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe;
- Erfüllung der den Gemeinden/Städten obliegenden Verpflichtungen aus der Abwasserbeseitigung (vgl. § 54 Abs. 2, 56 WHG, § 30 LWG SH als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe und
- Versorgung mit Wasser und Energie, Breitband im Rahmen der Daseinsvorsorge
(2) Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Planungs- und Beratungsleistungen fur offentliche Verkehrsanlagen (offentliche Straßen im Sinne des StrWG SH), Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung sowie Anlagen der Wasser-, Energie- und Breitbandversorgung und verwandte Geschafte Sie tritt insoweit in Konkurrenz zu anderen Unternehmen.
(3) Die Gesellschaft erbringt Planungs- und Beratungsleistungen gern. Abs. 2 für juristische Personen des öffentlichen Rechts und kommunale Unternehmen in Schleswig-Holstein sowie für Planungs- und Beratungsleistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verträge (insbesondere Erschließungsverträge) erbracht werden.
(4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder rnittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist zur Gründung oder zur Übernahme von Gesellschaften oder zur Beteiligung an solchen berechtigt. Kapital: 30.700,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Stadt Eutin, Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH, der Holsteiner Energieversorgungs GmbH, der Stadtwerke Plön Versorgungs GmbH, der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH und der Stadtwerke Oldenburg in Holstein Media GmbH sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.03.2019 wurde das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann um 22,49 EUR auf 30.700,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurden die §§ 2 (Zweck und Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital,Stammeinlagen)und 8 (Geschäftsführung)geändert.
HRB 425 EU Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Jebe, Hans-Jürgen; Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Gödecke, Jürgen, *XX.XX.XX…
Ingenieurbüro Höger und Partner GmbH, Eutin, Sielbecker Landstr. 50, 23701 Eutin. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Jebe, Hans-Jürgen; Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Gödecke, Jürgen, *XX.XX.XXXX, Eutin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.