HRB 20045
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neustrelitz
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Registerdaten
- Sitz
- Neustrelitz
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH Woldegk
- Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH Neustrelitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 02.12.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Karbe-Wagner-Straße 28, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
26.01.2021.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 25.07.2019
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke,
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert
der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang
und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch
Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63
InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird
auf den Vergütungsantrag vom 26.06.2019 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 24.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 23.10.2018
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch, Karbe-Wagner-Straße 28, 17235 Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 22.10.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 23.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20045 HRB 20045: Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Neustrelitz, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke, Karbe-Wagner-Straße 28, 17235
Neustrelitz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Falk Eppert
Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin
Telefon: 03987 20740
Telefax: 03987 7103
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 26.10.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.11.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.11.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 0.13, (Achtung: Im Gebäude des Sozialgerichts!), Gerichtsstraße
08, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Montag, 26.11.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 0.13, (Achtung: Im Gebäude des Sozialgerichts!), Gerichtsstraße
08, Amtsgericht Neubrandenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.11.2017 beim Insolvenzgericht Neubrandenburg eingegangen.
Am 25.05.2018 stellte die Schuldnerin selbst einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens (Az: 702 IN 314/18). Die Verfahren wurden miteinander
verbunden.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 20.06.2018
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Verfahren über den Antrag d.
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Hoch-Tief- Spezialbau
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
AOK Nordost, Behlertstr. 33 a, 14467 Potsdam, Gz.: 98982953
- antragstellende Gläubigerin -
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.06.2018 um 12:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Falk Eppert über.
2. Im Übrigen gelten die mit Beschluss vom 25.05.2018 und 29.05.2018
angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen fort.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 20.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 702 IN 766/17 · Ingenieurbau Neustrelitz GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 702 IN 766/17
- Wirksam am
- 25.05.2018
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20045
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen
der
Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz, vertreten
durch den Geschäftsführer Reinhard Zühlke
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20045
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Falk Eppert
Vietmannsdorfer Straße 23, 17268 Templin
Telefon: 03987 20740, Fax: 03987 7103
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 25.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20045 HRB 20045: Ingenieurbau Neustrelitz GmbH, Neustrelitz, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz. Nicht mehr Geschäftsführer: Gottschalk, Christine, Woldegk, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Zühlke, Reinha…
HRB 20045 HRB 20045: Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH, Neustrelitz, Bürgerseeweg 8, 17235 Neustrelitz. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsv…
HRB 20045 HRB 20045: Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH, Woldegk, Mühlenblick 2, 17348 Woldegk. Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages …
HRB 20045 HRB 20045: Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH, Woldegk, Mühlenblick 2, 17348 Woldegk. Bestellt als Geschäftsführer: Zühlke, Christoph, Magdeburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberech…
HRB 20045 HRB 20045:Reinhard Zühlke Bauunternehmen Ingenieur-, Beton und Hochbau GmbH, Woldegk, Mühlenblick 2, 17348 Woldegk.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2014. Geschäftsanschri…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.