HRB 9264

IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hofgeismar

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Registerdaten

Sitz
Hofgeismar
Datenstand
2024-12-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gGmbH Hofgeismar

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 222/25 e · IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 222/25 e
Wirksam am
03.08.2026
Registerbezug
Kassel, HRB 9264
666 IN 222/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Birkenweg 11, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 9264), vertr. d.: Marc Steinacker GF d. IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Quellhofstr. 32 A, 34127 Kassel, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 03.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 222/25 e · IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 222/25 e
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Kassel, HRB 9264
666 IN 222/25 e: Über das Vermögen der IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Birkenweg 11, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 9264), vertr. d.: Marc Steinacker (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2025 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 27.01.2026, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 04.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 222/25 e · IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 222/25 e
Wirksam am
18.07.2025
Registerbezug
Kassel, HRB 9264
666 IN 222/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Birkenweg 11, 34369 Hofgeismar (AG Kassel, HRB 9264), vertr. d.: Marc Steinacker (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 18.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9264 HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat die Erhöhung des …
HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 435,51 EUR auf 26.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 9264 HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat die Neufassung de…
HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages inbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen. (1) Die Gesellschaft sieht ihren Auftrag darin, in der durch Jesus Christus erwiesenen Liebe und der von ihm gebotenen Verantwortung arbeitslosen Menschen, die sich ohne besondere Betreuung und Qualifizierung nicht ins Erwerbsleben eingliedern lassen, zu beschäftigen. In diesem Sinne verfolgt die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke der Wohlfahrtspflege im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Ziel sämtlicher Aktivitäten ist die Förderung der Integration von arbeitslosen Menschen mit sozialen Benachteiligungen in das Berufsleben. Vordringlich ist dabei die soziale Integration von schwerbehinderten Menschen insbesondere in den primären Arbeitsmarkt. Daneben kann sich die soziale Benachteiligung aus einer krankheitsbedingten Minderung der Leistungsfähigkeit, aus Langzeitarbeitslosigkeit oder einer sonstigen personenbedingt eingeschränkten Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ergeben. Die Förderung der Integration dieser besonderen Problemgruppe wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft geeignete Arbeitsmöglichkeiten schafft und die Zielgruppe unter fachlicher und pädagogischer Anleitung beschäftigt, um sie beruflich zu qualifizieren und sie durch besondere soziale Betreuung in die Lage zu versetzen, den Anforderungen eines gewöhnlichen Berufslebens gewachsen zu sein. Dabei sollen ihre persönlichen und beruflichen Eingliederungschancen entwickelt bzw. erhalten und weiterentwickelt sowie ihre Fertigkeiten und Kenntnisse der Arbeitswelt angepasst werden. Dadurch soll die Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden.
Berichtigungen
HRB 9264 HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Kapital von Amts wegen berichtigt, nun: 25.564,59 EUR.
HRB 9264: IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Kapital von Amts wegen berichtigt, nun: 25.564,59 EUR.
Veränderungen
HRB 9264 IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Geschäftsanschrift: Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Nicht mehr Geschäf…
IngA-Integration durch Arbeit im Ev. Kirchenkreis Hofgeismar gemeinnützige GmbH, Hofgeismar, Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Geschäftsanschrift: Große Pfarrgasse 1, 34369 Hofgeismar. Nicht mehr Geschäftsführer: Sigel-Schönig, Stefan, Kassel. Bestellt als Geschäftsführerin: Vialon, Angelika, Zierenberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

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