HRA 4948

Ing. Schnür + Haller KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Sindelfingen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
05.05.2022
Datenstand
2025-09-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Andreas Haller

Karlsruhe

Kommanditist(in)

Beate Haller

Stuttgart

Prokurist(in)

Beate Haller

Stuttgart

Einzelprokura
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-25

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ing. Schnür & Haller Inhaber Klaus Haller Stuttgart
  2. Ing. Schnür + Haller oHG Stuttgart
  3. Ing.Schnür & Haller oHG. Stuttgart
  4. Ing. Schnür + Haller KG Stuttgart

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Veränderungen
HRA 4948 HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 und der …
HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LARUKA UG (haftungsbeschränkt)", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 4948 HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der …
HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ENIGMA IMAGING GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 759630) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 4948 HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Haller, Klaus, Leinfelden-Echterdingen.
HRA 4948: Ing. Schnür + Haller KG, Sindelfingen, Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Haller, Klaus, Leinfelden-Echterdingen.
Veränderungen
HRA 4948 HRA 4948:Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Sitz verlegt; nun: Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen.
HRA 4948:Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Sitz verlegt; nun: Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen.
Veränderungen
HRA 4948 Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Haller, Beate, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Haller, Beate, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 4948 Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, (Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 und der Versammlungsbesch…
Ing. Schnür + Haller KG, Stuttgart, (Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart).Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "pe project engineering GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20604) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.