HRB 111401
Infratel Solution UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Viktoriastraße 14, 66111 SaarbrückenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Saarbrücken
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 21.07.2025
- Datenstand
- 2026-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lazhar Ben Ismail
Petite Rosselle
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Vivasano UG (haftungsbeschränkt)
HRB 111072 · Amtsgericht Saarbrücken
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
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Abrufstand 2026-03-20 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Glasfaserausbau, Bauunternehmer und Elektroinstallation
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 60 IN 51/26 · Infratel Solution UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 51/26
- Wirksam am
- 15.10.2026
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 111401
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 111401 eingetragenen Infratel Solution UG (haftungsbeschränkt), Viktoriastraße 14, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lazhar Ben Ismail,
ist der am 14.08.2026 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 14.08.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 14.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Saarbrücken, 14.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.