HRB 341258

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sinsheim

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Registerdaten

Sitz
Sinsheim
Datenstand
2024-03-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft
für optische Informationsverarbeitung, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

Beschluss:

Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 60 % von dem vorläufigen Sachwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft
für optische Informationsverarbeitung, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim,
vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

Beschluss:

Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 70 % von dem Sachwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg (Insolvenzgericht) eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen eingereicht werden.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
02.10.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFOSCAN GmbH Vertriebs- u. Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim,
wird bekannt gemacht, dass das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO nach Maßgabe des rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden ist. Die Summe der berücksichtigungsfähigen festgestellten Forderungen beträgt 4.602.764,64 €. Der für die erste Verteilung zur Verfügung stehende Betrag beträgt 190.000,00 €.

Amtsgericht Heidelberg, 02.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 65-66 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
03.07.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 31.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
1) In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).

2) Der Sachwalter hat gem. § 232 InsO die Möglichkeit der Stellungnahme erhalten. Er kann die Stellungnahme bis zum 27.07.2026 bei Gericht einreichen (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).

3) Mit der Zustellung des obigen Beschlusses erhalten Sie eine Abschrift des Insolvenzplans. Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind. Vertretungsvollmachten müssen im Original vorliegen. Ggf. ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen, um die Vertretungsberechtigung nachzuweisen.

4) Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).

5) Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und

- gegen den Plan gestimmt hat und

- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
02.07.2026
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 43-64 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 83 IN 426/25 · INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer Reinhard Bayer,
Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2025 um 08.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Renald Metoja
Auwiesen 5, 74889 Sinsheim
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.10.2025 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 28.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 26.11.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 26.11.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 341258 HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die …
HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag im Zusammenhang mit der Währungsumstellung von 25.564,59 EUR um 0,41 EUR auf 25.565,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag hat sodann erneut die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist hierdurch zum Zwecke der Ausgliederung auf 25.566,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.566,00 EUR. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bayer, Reinhard, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Bayer, Reinhard, Sinsheim, *XX.XX.XXXX hat als Inhaber der Firma Sirion e. K., Sinsheim (Amtsgericht Mannheim HRA 709796) das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der im Spaltungsvertrag genannten Gegenstände im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.12.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRB 341258 HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer ode…
HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brenner, Bastian, Mühlhausen, *XX.XX.XXXX; Sajok, Holger, Sinsheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 341258 HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Kleines Feldlein 26, 74889 Sinsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Oberer Renngrund 8,…
HRB 341258: INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Kleines Feldlein 26, 74889 Sinsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim.
Veränderungen
HRB 341258 INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Kleines Feldlein 26, 74889 Sinsheim.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Kleines Feldlein 26, 74889 Sinsheim.
Veränderungen
HRB 341258 INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Meder, Roland, Kaufmann, Sinsheim.
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim, Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Meder, Roland, Kaufmann, Sinsheim.
Veränderungen
HRB 341258 INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim (Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim). Bestellt als Geschäftsführer: Bayer, Reinhard, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, e…
INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, Sinsheim (Hauptstr. 2, 74889 Sinsheim). Bestellt als Geschäftsführer: Bayer, Reinhard, Sinsheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.