HRB 26864

Infinity Staging Services GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Grafschaft
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.02.2024
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Kläser

Troisdorf

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PA-Team Poduction Service GmbH Grafschaft
  2. PA-Team Production Service GmbH Grafschaft

Gegenstand des Unternehmens

Dienstleistungen im Bereich der Projektierung, Realisierung, Logistik und Ausstattung von Veranstaltungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 251/23 · Infinity Staging Services GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Wirksam am
29.05.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 26864
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

Mittwoch, 15.07.2026, 11:30 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 29.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 251/23 · Infinity Staging Services GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Wirksam am
27.01.2025
Registerbezug
Koblenz, HRB 26864
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, als GF der Firma, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.12.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 51.927,97 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der im Regelfall 25 % beträgt. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 251/23 · Infinity Staging Services GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Wirksam am
06.03.2024
Registerbezug
Koblenz, HRB 26864
6 IN 251/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.02.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 05.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 251/23 · Infinity Staging Services GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Wirksam am
15.02.2024
Registerbezug
Koblenz, HRB 26864
6 IN 251/23: Über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), ist am 15.02.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228-8100056, Fax: 0228-81000820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.07.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 10.04.2024, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 21.08.2024, 09:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 15.02.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 251/23 · Infinity Staging Services GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 251/23
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Koblenz, HRB 26864
6 IN 251/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Infinity Staging Services GmbH, Carl-Bosch-Str. 19, 53501 Grafschaft (AG Koblenz, HRB 26864), vertr. d.: 1. Thomas Kläser, Bussardweg 10, 53844 Troisdorf, (Geschäftsführer), ist am 14.12.2023 um 10.45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228-8100056, Fax: 0228-81000820, E-Mail: rae-bonn@dhpg.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 14.12.2023

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Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26864 HRB 26864: Infinity Staging Services GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Einzelprokura: Rausch, Simon, Bonn, *XX.XX.XXXX.
HRB 26864: Infinity Staging Services GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Einzelprokura: Rausch, Simon, Bonn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 26864 HRB 26864: PA-Team Production Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) …
HRB 26864: PA-Team Production Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Infinity Staging Services GmbH.
Berichtigungen
HRB 26864 HRB 26864: PA-Team Production Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Mit der PA-Team Medientechnik GmbH mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn HRB 18040) als herrschendem Unterne…
HRB 26864: PA-Team Production Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Mit der PA-Team Medientechnik GmbH mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn HRB 18040) als herrschendem Unternehmen ist am 19.04.2017 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2017 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 26864 HRB 26864: PA-Team Poduction Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Neue Firma: PA-Team Production Service GmbH.
HRB 26864: PA-Team Poduction Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Neue Firma: PA-Team Production Service GmbH.
Neueintragungen
HRB 26864 HRB 26864: PA-Team Poduction Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 31.…
HRB 26864: PA-Team Poduction Service GmbH, Grafschaft, Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Meckenheim (bisher Amtsgericht Bonn HRB 23049) nach Grafschaft beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Carl-Bosch-Straße 19, 53501 Grafschaft. Gegenstand: Dienstleistungen im Bereich der Projektierung, Realisierung, Logistik und Ausstattung von Veranstaltungen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kläser, Thomas, Troisdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.