HRB 232124

Infinity Holding GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 56/22 · Infinity Holding GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 56/22
Wirksam am
05.10.2026
Registerbezug
München, HRB 232124
6.60 IN 56/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Infinity Holding GmbH (Registergericht: Amtsgericht München HRB 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, eingetragener Sitz: Leutkirch im Allgäu, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk
wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich etwaiger Quotenzahlungen aus den Insolvenzverfahren über das Vermögen der SPIELE MAX GmbH (AG Charlottenburg, AZ: 36s IN 6224/20) und der SPHELOS Capital Beteiligungs GmbH (AG Charlottenburg, AZ: 36s IN 3530/21) wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 18. September 2026, 6.60 IN 56/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6.60 IN 56/22 · Infinity Holding GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 56/22
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
München, HRB 232124
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 25.261,71 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 56/22, Amtsgericht Potsdam, 24. Oktober 2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 56/22 · Infinity Holding GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 56/22
Wirksam am
01.09.2025
Registerbezug
München, HRB 232124
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH (Registergericht: München 232124), Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegmundt Falk, Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch hat der Verwalter am 25.08.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. August 2025, 6.60 IN 56/22

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6.60 IN 56/22 · Infinity Holding GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 56/22
Wirksam am
29.06.2022
Registerbezug
München, HRB 232124
6.60 IN 56/22 (Geschäftsnummer)

Amtsgericht Potsdam
Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Infinity Holding GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Siegmundt Falk
Geschäftszweig: Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedener Rechtsform, einschließlich Stellung als persönlich haftender Gesellschafter; Übernahme von geschäftsleitenden Funktionen sowie Geschäftsführung bei diesen und anderen Gesellschaften; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Unternehmensberatung, soweit es hierzu keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
HRB 232124, Amtsgericht München

wird auf den am 11.04.2022 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 19.08.2022 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 13.09.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 28. Juni 2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 232124 HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wupp…
HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Zur Schmiede 8, 88299 Leutkirch. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wuppermann, Conny, Odenthal, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Siegmundt, Falk, Leutkirch, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 232124 HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zachmann, Michaela, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wup…
HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zachmann, Michaela, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wuppermann, Conny, Odenthal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 232124 HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016. Geschäftsanschrift: Maximili…
HRB 232124: Infinity Holding GmbH, München, Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2016. Geschäftsanschrift: Maximilianstr. 14, c/o palero capital GmbH, 80539 München. Gegenstand des Unternehmens: Eingehen, Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Gesellschaften in verschiedener Rechtsform, einschließlich Stellung als persönlich haftender Gesellschafter; Übernahme von geschäftsleitenden Funktionen sowie Geschäftsführung bei diesen und anderen Gesellschaften; Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen; Unternehmensberatung, soweit es hierzu keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zachmann, Michaela, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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