HRB 173481
infinIT Services GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
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- Getronics IDS GmbH Berlin
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36i IN 6086/19 · infinIT Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 6086/19
- Wirksam am
- 14.11.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173481
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
infinIT Services GmbH, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Sven Stoecker
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 173481
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Gehde, Goethestraße 85, 10623 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.09.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 17.583.151,38 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 375 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.09.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:Fortführung des Geschäftsbetriebes für 3 Monate, Fortführung mehrerer Betriebsstätten, Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen für eine überdurchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern (mehr als 450), umfangreiche und intensive Sanierungsbemühungen, überdurchschnittliche Korrespondenz mit Beteiligten, Aufwand durch Abstimmungen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss, überdurchschnittliche Buchführungsarbeiten, umfangreiche und großflächige Konzernverflechtungen / gesellschaftsrechtliche Beteiligungen beantragt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 375 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36i IN 6086/19 · infinIT Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 6086/19
- Wirksam am
- 10.10.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173481
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
infinIT Services GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 173481
Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sven Stoecker
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Entwicklung und Realisierung von kunden- und branchenspezifischen
Individuallösungen im Bereich der Informationsverarbeitung, Entwicklung von Lösungskonzepten und Ausführung von Dienstleistungen, insbesondere im
Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Übernahme sämtlicher damit verbundenen Nebenarbeiten und Dienstleistungen einschließlich Arbeitnehmerüberlassung
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 21.09.2023 die Regelvergütung gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung (vom 01.10.2019 bis 31.12.2019) unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Es wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 400 % für die Fortführung des Geschäftsbetriebes, Fortführung mehrerer Betriebsstätten, Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen für eine überdurchschnittliche Anzahl von Mitarbeitern (mehr als 450), umfangreiche und intensive Sanierungsbemühungen, überdurchschnittliche Korrespondenz mit Beteiligten, Aufwand durch Abstimmungen mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss, überdurchschnittliche Buchführungsarbeiten, umfangreiche und großflächige Konzernverflechtungen / gesellschaftsrechtliche Beteiligungen beantragt.
An von dem vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 3 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 36i IN 6086/19 · infinIT Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 6086/19
- Wirksam am
- 21.02.2023
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173481
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
infinIT Services GmbH, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Sven Stoecker
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 173481
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 20.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 736 bis Nr. 744 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.03.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 6086/19 · infinIT Services GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 6086/19
- Wirksam am
- 26.11.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRB 173481
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
infinIT Services GmbH, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Sven Stoecker
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 173481
- Schuldnerin -
Beschluss:
Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.11.2021 stimmt das Insolvenzgericht gemäß § 123 Abs. 3 InsO der Vornahme einer Abschlagszahlung in Höhe von 50 % auf die Sozialplanforderungen der Arbeitnehmer gemäß dem Sozialplan vom 24.1.2020 zu.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG auf…
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 9. Vogelmann, Christine
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 5. Dr. Winkler, Jörg; 9. Vogelmann, Christine, *XX.XX.XXXX, Ludwigsburg; Prokura gemeinsam…
Vogelmann, Christine, *XX.XX.XXXX, Ludwigsburg; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Prokura: 7. Bruckbauer, Thomas, *XX.XX.XXXX, Landshut; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Pr…
Bruckbauer, Thomas, *XX.XX.XXXX, Landshut; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 8.
Quitter, Benjamin, *XX.XX.XXXX, Dießen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Prokura: 6. Haug, Patrick, *XX.XX.XXXX, Gaggenau; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuri…
Haug, Patrick, *XX.XX.XXXX, Gaggenau; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Heimerl, Georg
HRB 173481 B HRB 173481 B: infinIT Services GmbH, Berlin, Josef-Orlopp-Straße 38-42, 10365 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§52 GmbHG).
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.