HRB 202564
INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Uetze
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Registerdaten
- Sitz
- Uetze
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen GmbH Uetze
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 15.04.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 14.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 17.06.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 80 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 191.621,93 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat für die Verfahrensdauer einen Zuschlag von insgesamt 20 % beantragt. Der Zuschlag ist ausreichend begründet und angemessen und wird daher in voller Höhe gewährt.
Für die Aufarbeitung der Buchhaltung, Sortierung und Beschaffung von Unterlagen hat der Insolvenzverwalter einen weiteren Zuschlag in Höhe von 25 % beantragt. Die Entstehung des Zuschlags wurde entsprechend begründet und die Höhe wird als angessen angesehen. Der Zuschlag war entsprechend festzusetzen.
Bzgl. der Begründung der vorgenannten Zuschläge konnte der des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag gefolgt werden. Auf den o.g. Antrag wird Bezug genommen.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Zuschlag in Höhe von 50 % für Rechtliche Spezialmaterien und Fördermittel beantragt. Der Insolvenzverwalter hat den Zuschlag umfassend begründet. Dennoch wird der Zuschlag lediglich in Höhe von 35 % für angemessen erachtet. Der Insolvenzverwalter hat zeitintensiv, über das Maß eines Normalverfahrens hinaus, die Grundlagen der Förderungen der Schuldnerin überprüft und zahlreiche rechtliche Vorgänge dazu geprüft, was zu erheblichem Mehraufwand in seinem Büro geführt hat. Es wurden allerdings auch Fachkräfte hinzugezogen. Diese Tatsache und auch die Gesamtschau des Verfahrens rechtfertigen aus hiesiger Sicht lediglich einen Zuschlag in Höhe von 35 % und nicht wie beantragt den Höchstzuschlag. Dem Insolvenzverwalter war somit ein weiterer Zuschlag von 35 % festzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war damit insgesamt ein Zuschlag von 80 % zu gewähren und festzusetzen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 03.07.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen, ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen und nachrangiger Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 25.04.2024
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 31.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 24.02.2021
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko
und soziale Innovationen gGmbH, vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze
(AG Hildesheim, HRB 202564), vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311
Uetze, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO
angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig
fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 24.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202564 HRB 202564: INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH, Uetze, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze. Die Gesellschaft ist durch Eröff…
Forderungsprüfung 35 IN 197/19 · INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 197/19
- Wirksam am
- 15.01.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 202564
nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen gGmbH,
vertr. d. d. GF, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze (AG Hildesheim, HRB 202564),
vertr. d.: Iris Tuttlies, Am Immenberg 1, 31311 Uetze, (Geschäftsführerin), ist
am 09.01.2020 um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstr. 1, 38518
Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com,
Internet: franc.zimmermann@mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.03.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Prüfungstermin ist der 27.03.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (06.03.2020)
und dem Prüfungstermin (27.03.2020) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem
Prüfungstermin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Gifhorn, 13.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 202564 HRB 202564:INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen GmbH, Uetze, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze.Die Gesellschafterversammlung vom 2…
HRB 202564 INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen GmbH, Uetze, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Heins, …
HRB 202564 INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen GmbH, Uetze, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze. Bestellt als Geschäftsführerin: Tuttlies, Iri…
HRB 202564 INEP Oldenburg Internationales Institut für nachhaltiges Energiemanagement, Politik, Risiko und soziale Innovationen GmbH, Uetze, Uetzer Kirchweg 4, 31311 Uetze. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesell…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.