HRA 6770

industryMIX Service GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Merseburg

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Registerdaten

Sitz
Merseburg
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Bauch im Sinne des § 11 Abs. 2 InsVV festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich bereits festgesetzte Vergütung und Auslagen

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.12.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 331.568,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 100 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Der Tatbestand des § 11 Abs. 2 InsVV ist erfüllt.

II.

Ein Gesamtzuschlag von 75 % auf den geminderten Regelsatz von 25 % wurde bereits in der gerichtlichen Entscheidung vom 20.10.2023 nicht beanstandet. Insofern ist hier Bezug zu nehmen auf die entsprechende gerichtliche Entscheidung.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 434,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 124 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Bauch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 75 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 333.138,08 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Über die beantragten Zuschläge war antragskonträr zu entscheiden.

Sanierungsbemühungen: Der Zuschlag in Höhe von 25 % ist nicht zu beanstanden.

Betriebsfortführung: Der Zuschlag ist zu beanstanden. Die Höhe des Zuschlags richtet sich in erster Linie nach dem durch die Betriebsfortführung veranlassten zusätzlichen Aufwand. Bei kurzen Betriebsfortführungen über max. drei Monate bei wenigen Arbeitnehmern kann dabei von einem Mindestzuschlag von 25 Prozent ausgegangen werden. Bei einer Fortführung über sechs Monate bei 37 Mitarbeitern zwischen 50 und 75 Prozent. Lediglich 30 Prozent bei Fortführung eines mittelgroßen Unternehmens über zwei Monate, wenn der Verwalter die besonders umfangreichen und schwierigen Aufgaben wie Inventarisierung und Controlling auf Kosten der Masse auf dritte Personen übertragen hat (siehe auch BeckOK Insolvenzrecht, 40. Edition, § 3 InsVV, Rdnr. 26). Vorstehende Ausführungen decken sich insofern mit Ihrer Argumentation im Schreiben vom 02.09.2025, als ein Zuschlagsatz von bis zu 75 % für eine Betriebsfortführung im vorliegenden Fall durchaus denkbar wäre. Dies nach gerichtlicher Überzeugung allerdings nur, soweit es sich auch um eine wirklich außerordentlich umfangreiche und schwierige Betriebsfortführung gehandelt haben sollte. 75 % bilden hier einen möglichen Höchstsatz, der nach gerichtlicher Überzeugung aber nicht gerechtfertigt ist. Das Gericht erachtet einen Erhöhungssatz von 50 % für sachangemessen und geht daher von einer im Prinzip nach Art und Umfang noch durchschnittlichen Betriebsfortführung aus. Bei dieser Bewertung wurden die für die Betriebsfortführung sicherlich förderlichen und extern vergebenen Liquiditätsplanungen lediglich marginal einbezogen und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht sonderlich ins Gewicht gefallen.

Bearbeitung des Arbeitnehmerbereiches: Der Zuschlag ist zu beanstanden. Bei entsprechender Mehrarbeit ist eine Erhöhung der Vergütung bei einer Anzahl von quantitativ mehr als 20 beschäftigten Arbeitnehmern möglich. Bei bis zu 20 Arbeitnehmern liegt ein sog. Normalfall vor, der durch die Regelvergütung abgegolten wird. Letztlich ist aber für einen möglichen Zuschlag nicht auf die schematisch starre Grenze von 20 Arbeitnehmern abzustellen, sondern auf die Besonderheiten des Einzelfalles und die konkret verursachten Angelegenheiten und Mehrbelastungen des Verwalters. Wird die Zahl von 20 Arbeitnehmern bei Insolvenzeröffnung überschritten, dürfte aber gleichwohl die Vermutung bestehen, dass der Verwalter im besonderem Maße in Anspruch genommen worden sein dürfte. Die Höhe der Zuschläge orientiert sich, wie auch in den anderen Fällen des § 3 Abs. 1 InsVV, am tatsächlichen Aufwand des Verwalters, der diesen Aufwand darzulegen und zu begründen hat. In Einzelfällen können dabei bei entsprechend umfangreichen Problemstellungen Zuschläge von bis zu 100 Prozent gerechtfertigt sein (siehe auch BeckOK Insolvenzrecht, 40. Edition, § 3 InsVV, Rdnr. 33). 100 % bilden aber auch hier die Höchstgrenze. Vor diesem Hintergrund hat sich das vorliegende Verfahren mit 44 Arbeitnehmern und denen durch den Verwalter aufgeführten Besonderheiten mit hier erheblich umfangreicheren Verfahren zu vergleichen. Beispielhaft sei ein Verfahren mit über 200 Arbeitnehmern und etwa der Befassung mit über 50 Kündigungsschutzklagen genannt. Aber auch ein derartiges Verfahren würde im Regelfall noch nicht zwingend einen Zuschlag in Höhe von 100 % bedeuten. Das Gericht erachtet einen Erhöhungssatz von 25 % für sachangemessen und geht daher von einer im Prinzip nach Art und Umfang noch leicht unterdurchschnittlichen Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten aus. Auch bei dieser Bewertung wurden die für die Aufwendungen bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten sicherlich förderlichen und extern vergebenen Leistungen wie Vertretung durch externe Rechtsanwälte, externe Buchprüfer und Hilfskräfte bei Lohnbuchhaltung und Insolvenzgeldvorfinanzierung, lediglich marginal einbezogen und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht sonderlich ins Gewicht gefallen.

Ergebnis: Das Gericht ermittelt insgesamt Zuschläge in Höhe von 100 %. Abzüglich eines Abschlages im Sinne des § 3 Abs.2 b) InsVV von 25 %. Ist folglich die Regelvergütung um den Faktor 0,75 zu erhöhen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.169,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 334 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.12.2025 auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 InsVV Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 21.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.06.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:

Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 178.116,96 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 806.686,49 € (§188 InsO).

Amtsgericht Halle (Saale), 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
16.03.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 18.02.2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung, Sanierungsbemühungen und der Bearbeitung des Arbeitnehmerbereiches.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 19.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
23.10.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
Geschäfts-Nr.: 59 IN 112/23
In dem Insolvenzverfahren industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 20.10.2023 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 14.09.2023.

Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den erhöhten Arbeitsaufwand und die Mehrbelastung aufgrund Unternehmensfortführung an mehreren Betriebsstätten, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Sanierungsbemühungen unter Beachtung gesellschafsrechtlicher Verflechtungen bei hoher Gläubigerzahl.Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.10.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
19.09.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 14.09.2023 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand und die Mehrbelastung aufgrund Unternehmensfortführung an mehreren Betriebsstätten, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Sanierungsbemühungen unter Beachtung gesellschafsrechtlicher Verflechtungen bei hoher Gläubigerzahl.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: Über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2023 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200111, Fax: 0345/5200066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.08.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 29.08.2023, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der am 05.04.2023 um 10:22 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung das Einzugs- und Verwertungsverbot gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Ziff. 5 InsO für die im Beschluss genannten Gegenstände (3 Stück Mietcontainer am Standort Plattling) angeordnet worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 26.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 112/23 · industryMIX Service GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 112/23
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 6770
59 IN 112/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der industryMIX Service GmbH & Co. KG, Am Airpark 4, 06217 Merseburg (AG Stendal, HRA 6770), vertr. d.: 1. Industry Mix Verwaltungs GmbH, Am Airpark 4, 06217 Merseburg, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Andreas Held, Asternweg 3, 76571 Gaggenau, (Geschäftsführer), 1.2. Rolf Wilm, Niederhünn 4, 51688 Wipperfürth, (Geschäftsführer), ist am 05.04.2023 um 10:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kleine Märkerstraße 10, D 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/5200111, Fax: 0345/5200066, E-Mail: RBauch@schultze-braun.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 05.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6770 HRA 6770: industryMIX Service GmbH & Co. KG, Merseburg, Am Airpark 4, 06217 Merseburg. Einzelprokura: Tümmers, Frank Paul, Gaggenau, *XX.XX.XXXX.
HRA 6770: industryMIX Service GmbH & Co. KG, Merseburg, Am Airpark 4, 06217 Merseburg. Einzelprokura: Tümmers, Frank Paul, Gaggenau, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 6770 HRA 6770: industryMIX Service GmbH & Co. KG, Merseburg, Am Airpark 4, 06217 Merseburg. (Die Gesellschaft betreibt die Erbringung von professionellen Dienstleistungen in den Bereichen technische Installation,…
HRA 6770: industryMIX Service GmbH & Co. KG, Merseburg, Am Airpark 4, 06217 Merseburg. (Die Gesellschaft betreibt die Erbringung von professionellen Dienstleistungen in den Bereichen technische Installation, Gebäudereinigung und Desinfektion sowie technische Reinigung von Industrieanlagen und Raumluftanlagen und Beleuchtungsanlagen. Vertrieb von Desinfektionsmitteln, Erstellung, Implementierung und Prüfung von Hygienekonzepten. Vermietung und Verkauf von technischen Produkten aus dem Bereich der technischen Dienstleistung und der professionellen Desinfektion. Sie erfordert nach Art und Umfang vollkaufmännische Einrichtungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Airpark 4, 06217 Merseburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Industry Mix Verwaltungs GmbH, Merseburg (Amtsgericht Stendal HRB 28540), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.