HRA 7420

IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Boxberg
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-27

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 564 IN 1750/21 · IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 1750/21
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 7420
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.

|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 30.07.2026 beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzureichen.

Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.

Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 396.342,55 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 40.620,01 EUR zur Verfügung".

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 564 IN 1750/21 · IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 1750/21
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 7420
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Der Vorschussbetrag ist auf die Vergütung anzurechnen. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 01.12.2021 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.01.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 305.114,77 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .

Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Abschlag in Höhe von 5 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 29.01.2026 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist hinter der Regelvergütung zurückzubleiben, wenn die verwalterliche Geschäftsführung dies rechtfertigt. Dieser Fall ist vorliegend durch die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 564 IN 1750/21 · IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 1750/21
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 7420
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 1750/21 · IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 1750/21
Wirksam am
20.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 7420
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1750/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan

ergeht am 19.08.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Rechtsanwalt Sebastian Morgner wird auf eigenen Antrag aus seinem Amt als Insolvenzverwalter entlassen, da er aus persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, das Amt als Insolvenzverwalter weiter auszuüben.

2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Nick Marquardt
FEIGL & ROTHAMEL Rechtanwälte & Steuerberater PartGmbB
Wallgäßchen 4
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 41890955
Telefax: 0351 41890956
Email geschäftlich: dresden@feigl.biz

bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7420 HRA 7420: IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.12.2021, AZ: 531 IN 1750/21, ist das Insolvenzverfahren über das Verm…
HRA 7420: IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.12.2021, AZ: 531 IN 1750/21, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Veränderungen
HRA 7420 HRA 7420: IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26.10.2021, AZ: 531 IN 1750/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRA 7420: IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26.10.2021, AZ: 531 IN 1750/21, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 1750/21 · IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
564 IN 1750/21
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 7420
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 531 IN 1750/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IndustrieService Lausitz GmbH & Co.KG, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg, Amtsgericht Dresden , HRA 7420
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Ramona Schuppan
- wurde am 26.10.2021 um 08:30 Uhr Sebastian Morgner, Wallgäßchen 4, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@feigl.biz, Telefon geschäftlich 0351 41890955, Telefax 0351 41890956, Website www.feigl.biz zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7420 IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg.(Ausführung von Gerüstbauarbeiten, von Baudienstleistungen im Isoliergewerbe und Feuerungsbau, von Abbruch- und Entkernungsarbei…
IndustrieService Lausitz GmbH & Co. KG, Boxberg, Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg.(Ausführung von Gerüstbauarbeiten, von Baudienstleistungen im Isoliergewerbe und Feuerungsbau, von Abbruch- und Entkernungsarbeiten sowie die Arbeitnehmerüberlassung mit allen jeweils damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Kraftwerk 1, 02943 Boxberg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ISL Geschäftsführungs- und Verwaltungs-GmbH, Boxberg (Amtsgericht Dresden, HRB 27530), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Industrieservice Lausitz GmbH, mit dem Sitz in Boxberg (Amtsgericht Dresden HRB 19555).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.