HRB 34484

InCred GmbH

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rheinlanddamm 8, 44139 Dortmund

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dortmund
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.01.2024
Datenstand
2025-09-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andre Bodczian

Dortmund

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

die Beratung, Entwicklung, Transformation, Projektdienstleistungen und Vertrieb von Lösungen im Umfeld analoger und digitaler Geschäftsmodelle mit den Schwerpunkten Digitalisierung, Software und Systeme, Prozesse, Services, Technologien; Unternehmensberatung wie auch zeitlich befristete Managementaufgaben und artverwandte Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 256 IN 91/23 · InCred GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 91/23
Wirksam am
02.01.2024
Registerbezug
Dortmund, HRB 34484
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 91/23

Über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34484 eingetragenen InCred GmbH, Rheinlanddamm 8, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Bodczian,

Geschäftszweig: Beratung, Entwicklung, Transformation, Projektdienstleistungen und Vertrieb von Lösungen im Umfeld analoger und digitaler Geschäftsmodelle

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 07.03.2024, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum 3.310 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

256 IN 91/23
Amtsgericht Dortmund, 01.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 256 IN 91/23 · InCred GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 91/23
Wirksam am
13.11.2023
Registerbezug
Dortmund, HRB 34484
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 91/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 34484 eingetragenen InCred GmbH, Rheinlanddamm 8, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andre Bodczian,

Geschäftszweig: Beratung, Entwicklung, Transformation, Projektdienstleistungen und Vertrieb von Lösungen im Umfeld analoger und digitaler Geschäftsmodelle

ist am 13.11.2023, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 91/23
Amtsgericht Dortmund, 13.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.