HRB 67853
Inapa Deutschland GmbH
aktuell 45 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Osterbekstraße 90 a, 22083 HamburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.12.2024
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Inapa Deutschland GmbH Zweigniederlassung Karlsruhe
Karlsruhe
Inapa Deutschland GmbH Zweigniederlassung Köln
Köln
Martin Tewes
Jesteburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenPapier Union GmbH Zweigniederlassung Hemer
Hemer
Papier Union GmbH Zweigniederlassung Markt Schwaben
Markt Schwaben
Papier Union GmbH Zweigniederlassung Reinbek
Reinbek
Papier Union GmbH Zweigniederlassung Ronnenberg
Ronnenberg
Thomas Schimanowski-Ziffer
Hamburg
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDaniel Wolter
Haan
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenGunnar Nitsche
Hamburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Hauptniederlassung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:Jens Kögler
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenKatharina Lenz
Insheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenWeitere 7 Funktionen stehen in den vollständigen Registerinformationen.
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
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Dr. Miele Cosmed Germany GmbH
HRB 99479 · Amtsgericht Hamburg
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- TREUKONTOR sechzehnte Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg
- Papier Union GmbH Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und Verarbeitung von Papier, Pappen, graphischen Artikeln, Kunststoffen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Gegenständen des Kommunikations- und Informationswesens.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Herrn Frederico Lupi und Herrn Martin Tewes,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme UR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 26.07.2024 bis zum 25.09.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 37.008.783,93 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 832.346,62 EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 208 086,66 EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt 1.400,00 EUR. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 400 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 13.10.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 eingesehen werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 26.09.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro,Herrn Frederico Lupi, Herrn Martin Tewes,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen EUR und EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von EUR angemessen ist. Für 6 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 26.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 17.06.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Herrn Frederico Lupi und Herrn Martin Tewes,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Hamburg, Norderstraße 103, 20097 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 300,00 EUR angemessen ist. Für 5,41 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 1.623,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 12.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 06.03.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Herrn Frederico Lupi und Herrn Martin Tewes,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 eingesehen werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 05.02.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Perlbergweg 6, 22393 Hamburg, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Lissabon, Portugal, Herrn Frederico Lupi, Lissabon, Portugal und Herrn Martin Tewes, Roybergschneise 26, 21266 Jesteburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 eingesehen werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 04.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 27.11.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Herrn Frederico Lupi und Herrn Martin Tewes,
wird Dr. Silke Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungen lfd. Nr. 697, 698, 699 und 700. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 27.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 02.10.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Herrn Frederico Lupi, und Herrn Martin Tewes
Geschäftszweig: Handel mit und Verarbeitung von Papier, Pappen, graphischen Artikeln, Kunststoffen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Gegenständen des Kommunikations- und Informationswesens.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 11.12.2024, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 21.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 403 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts ¿ Insolvenzgerichts ¿ Hamburg ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 01.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 262/24 · Inapa Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 262/24
- Wirksam am
- 29.07.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 67853
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67853 eingetragenen Inapa Deutschland GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer und Frau Inês Patricia Arêde Simões Louro, Lissabon, Portugal und Herrn Frederico Lupi, Lissabon, Portugal und Herrn Martin Tewes
Geschäftszweig: Handel mit und Verarbeitung von Papier, Pappen, graphischen Artikeln, Kunststoffen und ähnlichen Erzeugnissen sowie Gegenständen des Kommunikations- und Informationswesens.
ist am 26.07.2024, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 262/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schuhmacher-Klein, Petr…
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Schoddel, Carsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsf…
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Prokura erloschen Blümle, Jochen, Forst, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Weithase, Frank, Stutensee, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder …
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schoddel, Carsten, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Prok…
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Koch, Oliver, Stuttgart…
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Prokura geändert, nun Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Nam…
HRB 67853 HRB 67853: Inapa Deutschland GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: 13407 Berlin, Geschäftsanschrift: Aroser Allee 70, Haus 2, 13407 Berlin. Zweigniede…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 und mit ihr die Änderung d…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Arêde Simões Louro, Inês Patricia, Lissabon / Portugal, *XX.XX.XXXX; de Oliveira Rua, Hugo Duarte, Lissabo…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Albuquerque, António, Lissabon / Portugal, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen beschränkt auf die Zweigniederlassungen 58675 Hemer…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Tewes, Martin, Jesteburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer o…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rudolf, Orm-Gerrit, Wentorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Albuquerque, António, Lissabon / Portugal, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen …
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Straubinger, Helge, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Straubinger, Helge, Hamburg, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführe…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Folgende Zweigniederlassungen sind aufgehoben: 28357 Bremen, Geschäftsanschrift: Hermine-Seelhoff-Str. 1, 28357 Bremen; 24145 Kiel, …
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Anschrift geändert, nun: Zweigniederlassung Berlin, 13407 Berlin, Geschäftsan…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Rezende, Diogo, Lissabon / Portugal, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschä…
HRB 67853 HRB 67853: Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Morgado, José Manuel Felix, Lissabon / Portugal, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 HRB 67853:Papier Union GmbH, Hamburg, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg.Der mit der INAPA Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 73674) am 27.12.2000 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabfü…
HRB 67853 HRB 67853:Papier Union GmbH, Hamburg, Warburgstraße 28, 20354 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg.
HRB 67853 Papier Union GmbH, Hamburg, Warburgstraße 28, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pfund, Holger, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 67853 Papier Union GmbH, Hamburg, Warburgstraße 28, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Klippgen, Arndt, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Morgado, José Manuel Felix, Lissabon, *XX.XX.X…
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