HRB 2334

IN and OUT Fachtouristik GmbH

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wetzlar

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Registerdaten

Sitz
Wetzlar
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 17.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 22.07.2026 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.07.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 17.06.2026 und dem vorstehenden Stichtag 22.07.2026 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
05.06.2026
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Rittmeister festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 11 InsVV a. F.

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16 %

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.03.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 46.514,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 11 InsVV a. F. daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 03.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
24.07.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 08.08.2023 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 19.09.2023 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 19.09.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 08.08.2023 und dem vorstehenden Stichtag 19.09.2023 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 20.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
21.07.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35584 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 05.08.2021 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 16.09.2021 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.09.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 05.08.2021 und dem vorstehenden Stichtag 16.09.2021 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 19.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH,
Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe
Schneider, Am Rabenbaum 42, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die Prüfung
der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 28.05.2021 nachträglich angemeldeten,
nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 09.07.2021
bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
09.07.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb
des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist
28.05.2021 und dem vorstehenden Stichtag 09.07.2021 liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 02.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
20.01.2021
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20 In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH,
Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe
Schneider, Am Rabenbaum 42, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), wird die
Tagesordnung des schriftlichen Berichtstermins, der dem Stichtag 26.02.2021
entspricht, hinsichtlich der Tagesordnung der besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 162 InsO dahingehend
konkretisiert, dass

die Anhörung und Zustimmung der Gläubiger

zu dem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 17.12.2020, mit dem der Großteil der
Vermögenswerte (vornehmlich bewegliches Anlagevermögen und immaterielle
Vermögenswerte) verkauft wurden,

erfolgen soll.

Hinweis:

Erklärungen und Anträge zu den Tagesordnungspunkten müssen schriftlich bei
Gericht bis zum 26.02.2021 eingegangen sein.

Wetzlar, 20.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2334 HRB 2334: IN and OUT Fachtouristik GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 2334: IN and OUT Fachtouristik GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
02.12.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20 In dem Insolvenzverfahren IN and OUT Fachtouristik GmbH,
Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe
Schneider, Am Rabenbaum 42, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Wetzlar, 02.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
01.12.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: Über das Vermögen der IN and OUT Fachtouristik GmbH,
Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 2334), vertr. d.: Uwe
Schneider, Am Rabenbaum 42, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2020
um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, c/o Reimer
Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.:
069/2034760, Fax: 069/20347699, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de, Internet:
www.reimer-rae.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.01.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.02.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.02.2021) liegt, auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 01.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/20 · IN and OUT Fachtouristik GmbH · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 101/20
Wirksam am
23.10.2020
Registerbezug
Wetzlar, HRB 2334
3 IN 101/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IN and OUT
Fachtouristik GmbH, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB
2334), vertr. d.: Uwe Schneider, Am Rabenbaum 42, 35578 Wetzlar,
(Geschäftsführer), ist am 23.10.2020 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas
Rittmeister, c/o Reimer Rechtsanwälte, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/2034760, Fax: 069/20347699, E-Mail:
t.rittmeister@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen
werden.

Amtsgericht Wetzlar, 23.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2334 HRB 2334: IN and OUT Fachtouristik GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar.
HRB 2334: IN and OUT Fachtouristik GmbH, Wetzlar, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar. Geschäftsanschrift: Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.