HRB 116679

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 76 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 76
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3142/22 · IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG) · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
19.06.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

erlässt das Amtsgericht München am 17.06.2026 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.06.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
statt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), (...)
- Schuldnerin -

Jetzt:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), (...)
- Schuldnerin -

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Übertragungsversehen vor.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1508 IN 3142/22 · Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG) · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München,

Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 08.06.2026 aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München
Rechtsanwalt Dr. Gerloff Christian, Nymphenburger Straße 4, 80335 München
- Sachwalter als Planüberwacher -

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als Planüberwacher, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Planüberwachers vom 29.01.2026. Die Überwachung des Plans ist gem. § 6 Abs. 2 S.1 InsVV gesondert zu vergüten und gem. § 6 Abs. 2 S. 2 InsVV unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit nach billigem Ermessen festzusetzen. Die Überwachung wurde noch nicht aufgehoben. Damit der Vollzug der Schlussverteilung erfüllt werden kann, kann eine Teilvergütung auf die endgültige Vergütung festgesetzt werden.Als Berechnungsgrundlage ist ein angemessener Bruchteil der Staffelvergütung (§ 2 InsVV) für ein Normalverfahren, das zu überwachen ist, festzusetzen. Hier wird auf den Gegenstand der Planüberwachung abgestellt. Demnach setzt sich die Berechnungsgrundlage hier aus der Summe der im Überwachungszeitraum bereits erfüllten und noch zu erfüllenden Ansprüchen - unter Berücksichtigung eines Abschlages von 50 % auf die aufschiebend bedingten Forderungen - in Höhe von 17.705.896,30 EUR zusammen. Der Regelvergütungssatz (§ 2 Abs.1 InsVV) beträgt 429.779,72 EUR. Im vorliegenden Verfahren erscheint im Hinblick auf Art und Umfang der erforderlichen Überwachungstätigkeit eine Festsetzung von 35 % der Regelvergütung als angemessen. Für die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans war dem Planüberwacher daher unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit eine gesonderte Vergütung in Höhe von 150.422,90 EUR zu gewähren.Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die dem Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von 9.100,00 EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Teilvergütung samt Auslagen war insgesamt in Höhe von 189.832,25 EUR zu festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
18.03.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die von der Schuldnerin an den Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, zu zahlende Vergütung nebst Auslagenersatz und Umsatzsteuer wird wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 29.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 145 %.
Nach §§ 3 Abs. 1, 10 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn der Sachwalter über die gesetzliche Aufgabenerfüllung hinaus mit höchstpersönlich wahrzunehmenden Aufgaben betraut wird, die quantitativ oder qualitativ erheblich über den gesetzlichen geregelten Fall der Zuständigkeits- und Aufgabenverteilung zwischen Schuldner und Sachwalter hinausgehen und ihn auch entsprechend in erheblich überdurchschnittlichem Umfang in Anspruch genommen haben, vgl. BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 56, NZI 2016, 796 = ZInsO 2016, 1637. Zu berücksichtigen ist, dass in ab dem 01.01.2021 anhängigen Eigenverwaltungsverfahren der Schuldner durch professionelle Berater vorbereitet und begleitet wird. Potenzielle Zuschläge müssen insgesamt aufgrund der bloßen Überwachungsaufgabe generell deutlich geringer angesetzt werden als im Regelinsolvenzverfahren (BGH 22.9.2016 - IX ZB 71/14 Rn. 61, NZI 2016, 963 = ZInsO 2016, 2077; BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 81, NZI 2016, 794 = ZInsO 2016, 1637); Haarmeyer/Mock, 7. Aufl. 2024, InsVV § 12a Rn. 49. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist. Dieser Fall ist im vorliegenden Verfahren wie folgt gegeben: Der Sachwalter macht für die Überwachung der Betriebsfortführung und der Kassenführung einen Zuschlag in Höhe von 35 % geltend. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde bis zum Vollzug des Insolvenzplans über 8 Monate im Rahmen der Eigenverwaltung fortgeführt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Betriebsfortführung grundsätzlich einen Zuschlag begründen (BGH 21.7.2016 - IX ZB 70/14 Rn. 66, NZI 2016, 796 = ZInsO 2016, 1637; Zimmer § 12 Rn. 61). Voraussetzung ist, dass dem Sachwalter durch die Überwachung der Betriebsfortführung tatsächlich ein Mehraufwand entstanden ist und dass die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund der Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurückbleibt, der dem Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde. Dem Sachwalter obliegt gemäß § 274 Abs. 2 InsO die Pflicht, die Betriebsfortführung zu überwachen.
Im Rahmen der Betriebsfortführung wurde der Sachwalter in alle relevanten Vorgänge eingebunden und alle wesentlichen Entscheidungen wurden mit ihm abgestimmt. Durch den Sachwalter wurden hierbei umfangreiche Tätigkeiten insbesondere im Bereich der Liquiditätsplanung, Überwachung der Kassenführung sowie Zustimmung für größere Bestellungen ausgeübt. Durch ein eng abgestimmtes Informations- und Freigabeverfahren im Zahlungsprozess entstand zusätzliche Arbeit mit erhöhtem Haftungsrisiko. Aufgrund der Größe des schuldnerischen Geschäftsbetriebs und der Umsatzzahlen wurde ein gesondertes Kontrollsystem installiert, welches einen großen Aufwand verursachte. Obgleich die Kassenführungsbefugnis bei der Schuldnerin verblieben ist, kam der für die Überwachung betriebene Aufwand demjenigen wie bei einer Übernahme gleich. Das Gericht hält einen Zuschlag von 35 % für angemessen, zumal sich die Betriebsfortführung im vorliegenden Fall nicht masseerhöhend ausgewirkt hat.
Daneben macht der Sachwalter für Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerangelegenheiten einen Zuschlag von 10 % geltend. Die Übernahme arbeitsrechtlicher Sonderaufgaben sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig, können jedoch im Rahmen eines Sanierungsprozesses oder Insolvenzplans als zuschlagsfähig betrachtet werden. Aufgrund des zerrütteten Vertrauensverhältnisses zwischen den Betriebsräten und dem Vorstand der Schuldnerin war der Sachwalter sehr eng in die Kommunikation mit dem Betriebsrat und dessen anwaltlichen Vertreter eingebunden. So fungierte der Sachwalter als neutrale und gerichtlich eingesetzte Instanz für Gespräche zur Ermöglichung und Förderung des Sanierungsprozesses.
Ferner wird für die Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten ein Zuschlag von 10 % geltend gemacht. Grds. obliegt deren Überprüfung der Schuldnerin, dennoch ist der Verwalter verpflichtet, die insolvenzrechtliche Ordnungsmäßigkeit der Ablösezahlungen zu überprüfen. Ein zusätzlicher Zuschlag bei der Behandlung von Aus- und Absonderungsrechten ist zuzulassen, wenn wie vorliegend besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art wie z.B. schwierige Rechtsverhältnisse aufgrund besonderer Konstruktionen von Eigentumsvorbehaltsrechten u.ä. gegeben sind, vgl. Graeber|Graeber - InsVV, 5. Aufl. 2026 Rn. 163.
Für die aktive Mitwirkung im Investorenprozess und bei der Erstellung eines Insolvenzplanes sowie der Prüfung eines von Schuldnerseite erstellten Insolvenzplanes wird ein Zuschlag in Höhe von 45 % geltend gemacht. Der Sachwalter war in vielen Vorgängen und Gesprächen in verfahrensleitender Überwachungsfunktion eng eingebunden. Auch in den sonstigen Überleitungstätigkeiten für den Geschäftsbetrieb auf die Übernehmerin einschließlich der Gewerbeabmeldung für die Schuldnerin wirkte er beratend und aktiv mit. Der Mehraufwand ist glaubhaft dargelegt und erschließt sich sowohl aus dem Vergütungsantrag als auch den im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen.
Die weiteren Zuschläge für die komplexe Konzernstruktur in Höhe von 15 %,die Bearbeitung rechtlich komplexer Sachverhalte und Prüfung von Aktionärsstreitigkeiten in Höhe von 10 %,die intensive Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss in Höhe von 5 % und die aufwendige Prüfung der über 700 Forderungsanmeldungen in Höhe von 15 % sind gleichsam schlüssig und aufgrund des begründeten, zum Normalfall abweichenden Mehraufwandes der Höhe nach auch angemessen. Insbesondere handelt es sich um in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Zuschlagstatbestände. Bei der Schuldnerin als eine mittelgroße Kapitalgesellschaft ist die erhöhte Arbeitsbelastung nachvollziehbar dargelegt.
Unter Berücksichtigung eines Abschlags von 10 % aufgrund etwaiger Überschneidungen wurde in der Gesamtbetrachtung die Gewährung eines Zuschlags von 135 % auf die Regelvergütung beantragt, welchem unter Berücksichtigung einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung zuzustimmen ist. Vorliegend wird in diesem Sinne ein Gesamtzuschlag von 135 % auf die Regelvergütung als gerechtfertigt erachtet. Daneben wird auf die ausführliche Begründung im Antrag vom 29.01.2026 Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
18.02.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG)
wg. Unternehmensinsolvenz

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, (HRB 116679),
ges. vertr. d.: Christoph Eich, 86919 Utting, (Vorstand) findet die Ausschüttung der
Plan-/Zusatzquote gemäß § 38 InsO sowie der Nachrangquoten gemäß § 39 Abs. 1
Nrn. 1 - 5 InsO sowie § 39 Abs. 2 InsO gemäß dem gerichtlich bestätigten Insolvenzplan vom 11.08.2023 statt.
Zu berücksichtigen sind Forderungen in einer Höhe von
- Plan-/Zusatzquote - § 38 InsO: EUR 4.591.636,66
- Nachrangquote - § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO: EUR 499.928,89
- Nachrangquote - § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO: EUR 45.669,54
- Nachrangquote - § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO: EUR 0,00
- Nachrangquote - § 39 Abs. 1 Nr. 4 InsO: EUR 702,98
- Nachrangquote - § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO: EUR 0,00
- Nachrangquote - § 39 Abs. 2 InsO: EUR 0,00
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München
- Abt. f. Insolvenz- und Restrukturierungssachen - Geschäftszeichen, 1508 IN
3142/22 niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Abt. f. Insolvenz- und Restrukturierungssachen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 26.01.2026.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR und ist angemessen. Die beantragte Zeitdauer ist nachgewiesen und glaubhaft.
Für 15,89 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
30.01.2026
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), c/o WELLENSIEK Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 552-554 und nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO) Tabellenblattnummer 112 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
03.03.2025
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), Gneisenaustraße 15, 80992 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses dennree GmbH wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 27.11.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 16 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 3.BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
03.12.2024
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), Gneisenaustraße 15, 80992 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

|findet die Ausschüttung der vorläufigen Planquote gemäß dem gerichtlich bestätigten Insolvenzplan vom 11.08.2023 statt. Zu berücksichtigen sind Forderungen in einer Gesamthöhe von EUR 20 876 112,52.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München -
Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1508 IN 3142/22 niedergelegt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), Gneisenaustraße 15, 80992 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 541 bis 551 und nachrangigen Insolvenzforderungen § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO Tabellenblattnummer 33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.11.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
04.09.2024
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IN 3142/22 Abwicklungsgesellschaft AG (vorm. BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel AG), Gneisenaustraße 15, 80992 München, vertreten durch den Abwickler Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 493 bis 540 und der nachrangigen Insolvenzforderungen § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO Tabellenblattnummer 108 bis 111 und § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO Tabellenblattnummer 32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
15.11.2023
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, Gneisenaustraße 15, 80992 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München,

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 471 bis 492 sowie nachrangigen Insolvenzforderungen § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO Tabellenblattnummer 104 bis 107 und § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO Tabellenblattnummer 29 bis 31 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.11.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
13.09.2023
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, Streitfeldstraße 17 - 19, 81673 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: AH/MS 621/2022

Terminsbestimmung:

Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf

Freitag, 13.10.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
|Die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin sowie der Gesamtbetriebsrat, der Betriebsrat Basic Zentrale, der Betriebsrat Filiale Frankfurt 2, der Betriebsrat Filiale Mannheim und der Betriebsrat Filiale München 7 werden hiermit zu diesem Termin geladen.

|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.

|Der Insolvenzplan der Schuldnerin ging am 11.08.2023 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen. Der Sachwalter, die Betriebsräte und die Mitglieder des Gläubigerausschusses hatten gemäß § 232 Abs.1 Nr.1 InsO Gelegenheit zur Stellungnahme zum Plan in der zuletzt eingereichten Fassung vom 11.08.2023.

|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen und der vollständige Insolvenzplan mit Anlagen, sowie die eingehenden Stellungnahmen eingesehen werden (vgl. § 234 InsO).

|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 InsO.

|Die Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans noch aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, 240 InsO.

|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss vom 01.03.2023 damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
08.08.2023
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, Streitfeldstraße 17 - 19, 81673 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 344 bis 412 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.09.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
31.07.2023
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, Streitfeldstraße 17 - 19, 81673 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München

Beschluss:

1. In dem am 01.03.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 23.08.2023 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 22.09.2023, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 3142/22 · BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 3142/22
Wirksam am
01.03.2023
Registerbezug
München, HRB 116679
1508 IN 3142/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, Streitfeldstraße 17 - 19, 81673 München, vertreten durch den Vorstand Eich Christoph
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 116679
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München,
Geschäftszweig/Beschäftigung: Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere Lebensmittel u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2023 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.03.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 25.04.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 25.04.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Jens Kuschel
Streitfeldstraße 19, 81673 München

|Bundesagentur für Arbeit
Kapuziner Str. 26, 80337 München
vertreten durch Frau Sabine Ulbricht

|dennree GmbH
Hofer Straße 11, 95183 Töpen
vertreten durch Herrn Stephan Klein

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.12.2022 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Röhrl, Harald Walt…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Röhrl, Harald Walter, München, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, ei…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Prokura erloschen: Pradl, Carmen, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmit…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Prokura erloschen: Pradl, Carmen, München, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Thommes, Marion Christina Birgit, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Ausgeschieden: Vorstand: Oswald, Hermann, Grafing b. München, *XX.XX.XXXX; Dr. Thewalt, Stephan, Grafi…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Ausgeschieden: Vorstand: Oswald, Hermann, Grafing b. München, *XX.XX.XXXX; Dr. Thewalt, Stephan, Grafing, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prok…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Gilg, Michaela, München, *XX.XX.XXXX. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prok…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Zalles-Reiber, Manuel, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Gilg, Michaela, München, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereic…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bunse, Dirk, Düsse…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Bunse, Dirk, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Gilg, Michaela, München, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereic…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Prokura erloschen:…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Streitfeldstraße 17-19, 81673 München. Prokura erloschen: Sailer, Gerhard Anton, Baar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Thewalt, Stephan, Grafing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt;…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Bestellt: Vorstand: Dr. Thewalt, Stephan, Grafing, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Bestellt: Vorstand: Oswald, Hermann, Grafing b. München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Bestellt: Vorstand: Oswald, Hermann, Grafing b. München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Vorstand: Paulke, Stephan, München, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Adams, Erich Andreas, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Die am 03.04.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 260.470,00 EUR dur…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Die am 03.04.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 260.470,00 EUR durchgeführt. § 3 (Grundkapital) der Satzung ist durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.09.2019 geändert. Neues Grundkapital: 4.738.816,00 EUR.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 639.763,00 …
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Die Hauptversammlung vom 03.04.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 639.763,00 EUR, die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 3 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.04.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 02.04.2024 gegen Bareinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.239.173,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Der Aufsichtsrat hat am 04.12.2017 die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien) der Satzung b…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Der Aufsichtsrat hat am 04.12.2017 die Änderung des § 3 (Grundkapital, Aktien) der Satzung beschlossen. Ausgeschieden: Vorstand: Stahmann, Jens Heinrich, Ismaning, *XX.XX.XXXX. Das Genehmigte Kapital vom 20.08.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) wurde aufgehoben. Das Bedingte Kapital vom 14.08.2003 (Bedingtes Kapital 2003/I), das Bedingte Kapital vom 18.04.2006 (Bedingtes Kapital 2006/II) und das Bedingte Kapital vom 18.01.2007 (Bedingtes Kapital 2007/II) wurde jeweils aufgehoben.
Veränderungen
HRB 116679 HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Stahmann, Jens Heinrich, Ismaning, *XX.XX.XXXX,…
HRB 116679: BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel, München, Richard-Strauss-Straße 48/ 1. OG, 81677 München. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Stahmann, Jens Heinrich, Ismaning, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.