HRB 12404
IMWO Holding GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Starenweg 9, 85276 Pfaffenhofen a.d.IlmGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.02.2026
- Datenstand
- 2026-03-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Dirk Wrkoslav
Pfaffenhofen a.d.Ilm
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2026-03-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Beteiligung an anderen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform -, Errichtung und Erwerb solcher Unternehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu unterhalten. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. Gegenstand des Unternehmens ist somit insbesondere auch die direkte oder indirekte Investition in Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und andere Kapitalanlagen, der Erwerb von Unternehmensteilen, Betriebsstätten und anderen Vermögensgegenständen sowie Beratung von Unternehmen in strategischen, finanziellen und ähnlichen Fragen einschließlich der temporären Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten und der dauerhaften Übernahme zentraler Aufgaben in den Bereichen Management, IT/EDV, Recht, Steuern, Revision, Controlling, Versicherungs- und Finanzwesen, Human Resources, Qualitäts-, Facility- und Fuhrparkmanagement, Marketing, Beschaffung sowie weiterer derart gelagerter Bereiche. Dazu gehören auch die Tätigkeiten der Vermögensverwaltung für verbundene Unternehmen, jedoch nicht die Vermögensverwaltung oder -vermittlung für Dritte, ebenso nicht das Bank-Kredit- und Finanzwesen, die rechtliche und/oder die steuerliche Beratung oder andere Tätigkeiten, zu denen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse IN 291/26 · IMWO Holding GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
- Insolvenzgericht
- Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 291/26
- Wirksam am
- 04.08.2026
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 12404
In dem Verfahren über den Antrag d.
IMWO Holding GmbH, Starenweg 9, 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm, vertreten durch den Geschäftsführer Wrkoslav Dirk
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 12404
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 04.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.