HRA 21588
IMT Zweiräder Hans Becker e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kirchen
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kirchen
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
18 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 21588 HRA 21588:IMT Zweiräder Hans Becker e.K., Kirchen, Mittelstraße 1, 57548 Kirchen.(ist der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere mit Motorrädern sowie mit Fahrzeugersatz- und -zubehörteilen fü…
HRA 21588:IMT Zweiräder Hans Becker e.K., Kirchen, Mittelstraße 1, 57548 Kirchen.(ist der Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, insbesondere mit Motorrädern sowie mit Fahrzeugersatz- und -zubehörteilen für Motorräder und Fahrzeuge aller Art sowie die Durchführung von Reparaturen und Servicearbeiten, Tuning und Motorsport.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Mittelstraße 1, 57548 Kirchen. Inhaber: Becker, Hans Walter, Kirchen, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Inter-Moto-Trading GmbH mit Sitz in Kirchen (Amtsgericht Montabaur, HRB 7135) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.