HRA 79616

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herrsching

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Herrsching
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-05 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

11 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG Herrsching

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 79/23 · IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
München, HRA 79616
2 IN 79/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Beschluss:

1. In dem am 01.06.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bis 30.04.2026 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900
Telefax: +49(881)90109060
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit bis 03.06.2026, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 26.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 2 IN 79/23 · IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
03.02.2025
Registerbezug
München, HRA 79616
2 IN 79/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

|findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 2.655.291,40 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.655.291,40 Euro.

Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 03.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 79/23 · IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
05.11.2024
Registerbezug
München, HRA 79616
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

2 IN 79/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Robert Hänel, Kirchplatz 9, 82362 Weilheim, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
BETRAG EUR

Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 29.07.2024.
Ausgehend von dem im Eröffnungsverfahren unterliegenden Vermögenswert von 6.460.112,20 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR (Insolvenzverwalter-Regelvergütung), von der die Vergütung des vorläufigen Sachwalters 15 % beträgt, §§ 12, 12 a InsVV.
Der vorläufige Sachwalter beantragt hierzu einen Zuschlag von 60 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der vorläufige Sachwalter hatte in diesem Verfahren die schuldnerische Betriebsfortführung über 10 Wochen bis zur Verfahrenseröffnung überwacht und kontrolliert. Diese Tätigkeit war mit hohen Aufwand verbunden, da es sich hier um ein komplexes, international ausgerichtetes Geschäftsmodel handelte. Ein Zuschlag für diesen Tätigkeitsbereich ist zulässig und in Höhe von 25 % hier angemessen; vgl. Graf-Schlicker/Wipperführt, InsO, 6. Aufl. § 12a InsVV Rn. 28.
Für die Begleitung und Abstimmung des Investorenprozesses wird ein weiterer Zuschlag im Grunde ein Zuschlag anerkannt und hier in Höhe von 25 % als angemessen erachtet. Die Überwachung des Insolvenzgeldvorfinanzierungsprozesses und die Begleitung der Arbeitnehmerangelegenheiten für 53 Beschäftigte rechtfertigt einen weiteren Zuschlag - hier - in Höhe von 10 %. Ebenso zuschlagsfähig ist der Mehraufwand durch die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, mit dem drei Sitzungen stattfanden. Hier ist ein Zuschlag von 10 % zulässig und erscheint angemessen.
Ein weiterer Zuschlag ist angemessen für die komplexe und mit hohem Aufwand verbundene Überwachung des ordnungsgemäßen Umgangs mit den bestehenden Drittrechten; hierfür ist ein Zuschlag von 10 % angemessen.

Aus der summenmäßigen Zuschlagssumme von 80 % macht der vorläufige Sachwalter einen Gesamtzuschlag von 60 % geltend. Dieser erscheint dem Gericht aufgrund der Komplexität und der unternehmerischen Besonderheiten als angemessen und festsetzbar.
Die Schuldnerin und die vormaligen vorläufigen Gläubigerausschussmitglieder wurden zum Antrag gehört. Einwände wurde nicht vorgebracht.

An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 04.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 79/23 · IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
23.09.2024
Registerbezug
München, HRA 79616
2 IN 79/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

1. Die Prüfung der bis 04.10.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 20.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 79/23 · IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG) · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
München, HRA 79616
2 IN 79/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IMT Abwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (vormals: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG), Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, vertreten durch den Geschäftsführer Schiller Henrik F. und die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt

1. Die Prüfung der bis 22.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 79/23 · INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
Insolvenzgericht
Weilheim i. OB
Aktenzeichen
2 IN 79/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
München, HRA 79616
IN 79/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin XEBEC Komplementär GmbH, Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bruder Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 79616
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Birnbreier Friedrich, c/o INMATEC Gase Technologie GmbH & Co.KG als Generalbevollmächtigter, Gewerbestraße 72, 82211 Herrsching
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Gasanlagen, Stickstoff- und Sauerstoffgeneratoren und alle damit im Zusammenhang stehende Leistungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2023 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900
Telefax: +49(881)90109060
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.07.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 31.08.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 05.09.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, 82362 Weilheim

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist.
9. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Coface Deutschland, Niederlassung der Coface SA
Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz, vertreten durch Herrn Bernd Reich

|Bundesagentur für Arbeit, Standort der Agentur für Arbeit München
Kapuzinerstraße 26, 80337 München, vertreten durch Frau Sabine Ulbricht

|Beceptum International GmbH
Trautenwolfstraße 5, 80802 München, vertreten durch Herrn Tobias Zech.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben unverzüglich schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht ihre Bereitschaft zur Fortsetzung ihrer Tätigkeit im Gläubigerausschuss zu erklären.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.03.2023 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 79616 HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: XEBEC Kompl…
HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: XEBEC Komplementär GmbH, Herrsching a.Ammersee (Amtsgericht München HRB 266556), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Biedenkopf, Peter, Kirchseeon, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 79616 HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: INMATEC GmbH, Herrsching (Amtsgericht…
HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: INMATEC GmbH, Herrsching (Amtsgericht München HRB 141574). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: XEBEC Komplementär GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 165007), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRA 79616 HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Prokura erloschen: Huep-Kuschmierz, Annegret, geb. Huep, Herrsching, *XX.XX.XXXX.
HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Prokura erloschen: Huep-Kuschmierz, Annegret, geb. Huep, Herrsching, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 79616 HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Die INMATEC IndustrieService GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herrsching (Amtsgericht Münche…
HRA 79616: INMATEC Gase Technologie GmbH & Co. KG, Herrsching, Landkreis Starnberg, Gewerbestr. 72, 82211 Herrsching. Die INMATEC IndustrieService GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Herrsching (Amtsgericht München HRA 91736) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.