HRA 106691

ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 43 IN 912/25 · ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 912/25
Wirksam am
02.04.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 106691
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 912/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106691 eingetragenen ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100997 eingetragene ims Verwaltungs GmbH, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loschelder Partnerschaftsgesellschaft mbH, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Karl-Felix Gebicke, Behrenfelder Straße 203, 22765 Hamburg wie folgt festgesetzt.

Vergütung 725,00 EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 150,00 je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 150,00 EUR angemessen ist. Für 4 Stunden 50 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 725,00 EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 eingesehen werden.

43 IN 912/25
Amtsgericht Bielefeld, 02.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 912/25 · ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 912/25
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 106691
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 912/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106691 eingetragenen ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100997 eingetragene ims Verwaltungs GmbH, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,

ist am 15.12.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

43 IN 912/25
Amtsgericht Bielefeld, 17.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 43 IN 912/25 · ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 912/25
Wirksam am
05.12.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 106691
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 912/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106691 eingetragenen ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100997 eingetragene ims Verwaltungs GmbH, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2025, um 15:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 01.10.2025 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.

Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH
vertr.d.Herrn Joachim Glaser, Hultschiner Straße 8, 81677 München
Sparkasse UnnaKamen
vertr.d. Herrn Marcel Boertz
und Frau Jacqueline Gutowski, Bahnhofstraße 37, 59423 Unna
Karl-Felix Gebicke, Behrenfelder Straße 203, 22765 Hamburg
Tillmann & Weich GmbH
Wirtschaftsberatungs- und Steuerberatungsgesellschaft
vertr.d. Herrn Joachim Twardy, Kletterpoth 6, 59457 Werl.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 19.02.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 26.02.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.106 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

43 IN 912/25
Bielefeld, 01.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 43 IN 912/25 · ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bielefeld
Insolvenzgericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 912/25
Wirksam am
02.10.2025
Registerbezug
Hamburg, HRA 106691
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 912/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 106691 eingetragenen ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 100997 eingetragene ims Verwaltungs GmbH, Hopfensack 19, 20457 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Stein,

ist am 01.10.2025, um 19:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mike Westkamp, Otto-Brenner-Straße 186, 33604 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 912/25
Amtsgericht Bielefeld, 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 106691 HRA 106691: ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hopfensack 19, 20457 Hamburg.
HRA 106691: ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hopfensack 19, 20457 Hamburg.
Veränderungen
HRA 106691 HRA 106691: ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg. Neue Firma: ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG.
HRA 106691: ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg. Neue Firma: ims Internationaler Medienservice Stein GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 106691 HRA 106691:ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg.Prokura erloschen Sommer, Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRA 106691:ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg.Prokura erloschen Sommer, Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 106691 HRA 106691:ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Sommer,…
HRA 106691:ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg, Süderstr. 77, 20097 Hamburg.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Sommer, Eric, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 106691 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Abspaltung gemäß Eintragung Nr. 2 vom 24.08.2007 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Re…
ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Abspaltung gemäß Eintragung Nr. 2 vom 24.08.2007 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Axel Springer Verlag Vertriebsgesllschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (AG Hamburg, HRB 67193) am 30.08.2007 wirksam geworden.
Veränderungen
HRA 106691 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Ausgliederung gemäß Eintragung Nr. 3 vom 24.08.2007 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden…
ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Ausgliederung gemäß Eintragung Nr. 3 vom 24.08.2007 ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers PVG Presse-Vertriebs-Gesellschaft KG, Frankfaurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 29857) am 27.08.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Veränderungen
HRA 106691 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse…
ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 Teile des Vermögens der Axel Springer Verlag Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 67193) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 106691 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbesch…
ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2007 Teile des Vermögens der PVG Presse-Vertriebs-Gesellschaft KG mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRA 29857) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRA 106691 ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg, Betrieb einer Abonnementagentur für gedruckte und elektronische Presseartikel sowie der Betrieb eines Versandbuchhandel…
ims Internationaler Medien Service GmbH & Co. KG, Hamburg (Süderstr. 77, 20097 Hamburg, Betrieb einer Abonnementagentur für gedruckte und elektronische Presseartikel sowie der Betrieb eines Versandbuchhandels und die Erbringung von Logistikdienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ims Verwaltungs GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 100997).

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