VR 4518
impuls e.V.
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Cottbus
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Registerdaten
- Sitz
- Cottbus
- Rechtsform
- 211000
- Letzte Eintragung
- 09.04.2019
- Datenstand
- 2026-06-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Heiko Mehrens
Berlin
Marion Schmidt
Berlin
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-06-17 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-06-17 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 20.10.2026
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 05.05.2026
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 07.05.2025
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
AG Cottbus, den 9. April 2025, Az.: 63 IN 358/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 08.09.2020
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, Geschäftszweig:
soziale Leistungen gegenüber Dritten, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten
durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens,
Maxstraße 3A, 13347 Berlin ist zur Genehmigung des gerichtlichen
Vergleichsabschlusses vom 26.08.2020 zwischen Herrn Martin Ahnefeld und dem
Insolvenzverwalter in dem Prozessverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg zum AKZ: 23 Sa 475/20 (6 Ca 1233/18-Arbeitsgericht Cottbus)
durch die Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet worden.
Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss sind bis zum Donnerstag, 1. Oktober
2020 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046
Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung
nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die
Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 8. September 2020, Az.: 63 IN 358/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 18.12.2019
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
03046 Cottbus sind antragsgemäß die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des
vorläufigen Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV als Pauschale in Höhe von
15% der Regelvergütung unter Berücksichtigung der dreimonatigen Tätigkeit
aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von
73.409,02 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden
keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde
aus der Masse Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.
V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden
sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus,
einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der
Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus
in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 16.
Dezember 2019, 63 IN 358/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 02.04.2019
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, vertreten durch
die Vorstandsvorsitzende Frau Marion Schmidt und den Vorstandsvorsitzenden
Herrn Heiko Mehrens wurde am 01.04.2019, um 12:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit
und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117
Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen
und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2019 zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und
Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176 InsO) ist Mittwoch, der 12. Juni
2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich
angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des
Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis
zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.04.2019
Az.: 63 IN 358/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 358/18
- Wirksam am
- 24.01.2019
- Registerbezug
- Cottbus, VR 4518
Vermögen des Vereins impuls e.V. (Registergericht: Amtsgericht Cottbus VR 4518
CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende
Frau Marion Schmidt und den Vorstandvorsitzenden Herrn Heiko Mehrens,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Matthias Mörtzsch,
Bitterstraße 21, 14195 Berlin - ist heute, am 24.01.2019, um 10.05 Uhr,
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottus, 24.01.2019
63 IN 358/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.