VR 4518

impuls e.V.

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Cottbus

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Registerdaten

Sitz
Cottbus
Rechtsform
211000
Letzte Eintragung
09.04.2019
Datenstand
2026-06-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Heiko Mehrens

Berlin

274

Marion Schmidt

Berlin

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-06-17

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
20.10.2026
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, ist das Verfahren mit Beschluss vom 15. September 2026 gem. § 200 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Amtsgericht Cottbus, den 15. September 2026, AZ: 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 512813,90 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 30 % für Ermittlung und Durchsetzung von Anfechungsansprüchen, besonderer Geschäftsbereich, schwierige Verwertung, rechtliche Probleme und hohe Gläubigerzahl. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 20. April 2026, 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins impuls e.V. (Registergericht: Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Geschäftszweig: soziale Leistungen gegenüber Dritter, Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens, Maxstraße 3A, 13347 Berlin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Matthias Mörtzsch, Bitterstraße 21, 14195 Berlin -, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 20. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Montag, 22. Juni 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 571875,77 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 302768,76 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 20. April 2026, 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
07.05.2025
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 22. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 9. April 2025, Az.: 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
08.09.2020
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen impuls e.V. (Registergericht:
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, Geschäftszweig:
soziale Leistungen gegenüber Dritten, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten
durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens,
Maxstraße 3A, 13347 Berlin ist zur Genehmigung des gerichtlichen
Vergleichsabschlusses vom 26.08.2020 zwischen Herrn Martin Ahnefeld und dem
Insolvenzverwalter in dem Prozessverfahren vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg zum AKZ: 23 Sa 475/20 (6 Ca 1233/18-Arbeitsgericht Cottbus)
durch die Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet worden.
Einwendungen gegen den Vergleichsabschluss sind bis zum Donnerstag, 1. Oktober
2020 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046
Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung
nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die
Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 236, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 8. September 2020, Az.: 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
18.12.2019
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2,
03046 Cottbus sind antragsgemäß die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des
vorläufigen Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV als Pauschale in Höhe von
15% der Regelvergütung unter Berücksichtigung der dreimonatigen Tätigkeit
aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von
73.409,02 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurden
keine Zuschläge festgesetzt. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde
aus der Masse Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.
V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden
sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus,
einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der
Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus
in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 16.
Dezember 2019, 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
02.04.2019
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V. (Registergericht:
Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, vertreten durch
die Vorstandsvorsitzende Frau Marion Schmidt und den Vorstandsvorsitzenden
Herrn Heiko Mehrens wurde am 01.04.2019, um 12:07 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit
und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117
Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.05.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen
und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2019 zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht
Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und
Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176 InsO) ist Mittwoch, der 12. Juni
2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich
angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des
Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis
zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.04.2019
Az.: 63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 358/18 · impuls e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Wirksam am
24.01.2019
Registerbezug
Cottbus, VR 4518
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Vereins impuls e.V. (Registergericht: Amtsgericht Cottbus VR 4518
CB), Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende
Frau Marion Schmidt und den Vorstandvorsitzenden Herrn Heiko Mehrens,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Matthias Mörtzsch,
Bitterstraße 21, 14195 Berlin - ist heute, am 24.01.2019, um 10.05 Uhr,
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, zum
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt
angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Amtsgericht Cottus, 24.01.2019
63 IN 358/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.