HRB 91347

IMPERT Personal GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Vorrata IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt) Essen
  2. IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt) Köln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Meppen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstr. 47, 49716 Meppen, Tel.: 05931/1589940, Fax: 05931/1589941 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 275.710,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 597.874,74 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Meppen, 03.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
29.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 11.03.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anhörung zur beabsichtigten Aufhebung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 28.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
01.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 5 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.11.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 315.377,23 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 10.654,25 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 326.031,48 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
29.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 28.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 45.091,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
08.12.2025
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Meppen, 05.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
03.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Meppen, 02.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Lerchenweg 8, 49767 Twist. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 21/21) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. D…
HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Lerchenweg 8, 49767 Twist. Durch Beschluss des Amtsgerichts Meppen (9 IN 21/21) vom 01.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
06.05.2021
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERT Personal
GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra
Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), hat der
Insolvenzverwalter am 03.05.2021 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die
Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Meppen, 04.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
04.05.2021
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: Über das Vermögen der IMPERT Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767
Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.: Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767
Twist, (Geschäftsführerin), ist am 01.05.2021 um 09:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstr. 47,
49716 Meppen, Tel.: 05931/1589940, Fax: 05931/1589941.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.06.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 03.05.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 21/21 · IMPERT Personal GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 21/21
Wirksam am
25.02.2021
Registerbezug
Köln, HRB 91347
9 IN 21/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMPERT
Personal GmbH, Lerchenweg 8, 49767 Twist (AG Köln, HRB 91347), vertr. d.:
Aleksandra Orlowska, Lerchenweg 8, 49767 Twist, (Geschäftsführerin), ist am
23.02.2021 um 16:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Dahlienstr. 47, 49716
Meppen, Tel.: 05931-158994-0, Fax: 05931-158994-1 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen,
Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 23.02.2021

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Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Edelrosenstraße 14 a, 44289 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lerchenweg 8, 49767 Twist.
HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Edelrosenstraße 14 a, 44289 Dortmund. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lerchenweg 8, 49767 Twist.
Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Edelrosenstraße 14 a, 44289 Dortmund.
HRB 91347: IMPERT Personal GmbH, Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Edelrosenstraße 14 a, 44289 Dortmund.
Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.02.2018 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Zi…
HRB 91347: IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 20.02.2018 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1. zu ändern, das Stammkapital um EUR 15.000,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertag in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) zu ändern, den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: IMPERT Personal GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vages, Heinrich, Haren, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Orlowska, Aleksandra, Hoogs…
HRB 91347: IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Köln, Weidkamp 180, 45356 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vages, Heinrich, Haren, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Orlowska, Aleksandra, Hoogstede, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 91347 HRB 91347: Vorrata IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.08.2017 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag …
HRB 91347: Vorrata IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.08.2017 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 Abs. 1 zu ändern, den Gesellschaftsvertrag in § 3 Abs. 2 und 3 (Stammkapital) zu ändern, ferner § 6 (Gründungskosten) einzufügen und dementsprechend die nachfolgende Regelung neu zu beziffern. Neue Firma: IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt). Berichtigung des Sitzes von Amts wegen: Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung und die Erbringung von artverwandten bzw. branchenähnlichen Dienstleistungen. Bestellt als Geschäftsführer: Vages, Heinrich, Haren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanft, Claudia, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 91347 HRB 91347: Vorrata IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2017. Geschäftsanschrift: Weidkamp 180, 453…
HRB 91347: Vorrata IMPERT Personal UG (haftungsbeschränkt), Essen, Weidkamp 180, 45356 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.06.2017. Geschäftsanschrift: Weidkamp 180, 45356 Essen. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hanft, Claudia, Bochum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.