HRB 43637
Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 RödermarkGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Rödermark
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Letzte Eintragung
- 14.04.2016
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Immovest AG
Rödermark
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Handelsregister
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der Erwerb von Grundbesitz sowie die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem Kreditwesengesetz oder nach anderen Vorschriften genehmigungsbedürftig sind.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 8 IN 583/15 · Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 583/15
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43637
In dem Insolvenzverfahren Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 43637), vertr. d.: 1. Immovest AG, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 34669), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schmitt als Insolvenzverwalter, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.08.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 8 IN 583/15 · Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 583/15
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43637
In dem Insolvenzverfahren Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 43637), vertr. d.: 1. Immovest AG, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 34669), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schmitt als Insolvenzverwalter, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,
wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 12.10.2026
beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 583/15 · Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 583/15
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43637
23.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 583/15
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 43637),
vertreten durch:
1. Immovest AG, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 34669), (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Frank Schmitt als Insolvenzverwalter, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main,
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 583/15 · Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 583/15
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43637
AZ: 8 IN 583/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 43637), vertr. d.: 1. Immovest AG, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 34669), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schmitt als Insolvenzverwalter, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 421.606,23 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 1.676.842,37 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 583/15 · Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 583/15
- Wirksam am
- 28.07.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 43637
In dem Insolvenzverfahren Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 43637), vertr. d.: 1. Immovest AG, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main, HRB 34669), (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Frank Schmitt als Insolvenzverwalter, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, c/o Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v.d.Höhe, Tel.: 06172/88 696 10, Fax: 06172/88 696 50, E-Mail: hlessing@ra-lessing.de, Internet: www.ra-lessing.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.07.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 43637 HRB 43637: Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 43637 Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark.Die Hauptversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital, Aktien) durch Ergänzung eines neu…
HRB 43637 Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, (Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark).Die persönlich haftende Gesellschafterin ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.11.2007 mit Änderung vom 24.0…
HRB 43637 Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark.Aufgrund der in der Satzung vom 20.11.2007 mit Änderung vom 24.09.2008 enhaltenen Ermächtigung ist durch Beschluss der p…
HRB 43637 Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, (Paul-Ehrlich-Str. 30, 63322 Rödermark).Die Hauptversammlung vom 31.10.2008 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2, § 13 Abs. 1 S. 1 und § 20 beschlossen.
HRB 43637 Immovest AG & Co. Verwaltungs KGaA, Rödermark, (Paul-Ehrlich-Str. 30, 63322 Rödermark).Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 20.11.2007 mit Änderung vom 24.09.2008. Gegenstand: der Erwerb von Grundbe…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.