HRB 209274

Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

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Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-21

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 18.07.2025 gem. § 208 InsO erneut angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Osnabrück, 22.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
04.06.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO erneut angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osnabrück, 04.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
12.01.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osnabrück, 11.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 209274 HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (38 IN 3/21) vom 26.05.2021 ist über das Vermögen d…
HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (38 IN 3/21) vom 26.05.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
27.05.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21 Über das Vermögen der Immosa Immobilien-u.
Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080 Osnabrück (AG
Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus, (Geschäftsführer), ist
am 26.05.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Klaus Niemeyer, Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 / 33
85 00, Fax: 0541 / 33 850-50.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.07.2021,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird
verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der:

17.08.2021

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 26.05.2021

Hinweise zum Datenschutz:

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 209274 HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartholomäus, Norbert, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschä…
HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Bartholomäus, Norbert, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gelinski, Olaf, Hasbergen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 3/21 · Immosa Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
38 IN 3/21
Wirksam am
21.04.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 209274
38 IN 3/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immosa
Immobilien-u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Karl-Koch-Straße 5, 49080
Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 209274), vertr. d.: Norbert Bartholomäus,
(Geschäftsführer), ist am 21.04.2021 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Klaus Niemeyer,
Schillerstr. 20, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 / 33 85 00, Fax: 0541 / 33 850-50
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto zu Gunsten
der späteren Insolvenzmasse zu eröffnen, Bankguthaben und sonstige Forderungen
des Antragsgegners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und
diese Gelder auf das vorbezeichnete Sonderkonto einzuzahlen bzw. auf diesem
gutschreiben zu lassen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an
diese/n zu zahlen.

D. vorl. Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung
Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
zu Masseverbindlichkeiten werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen
gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll

· das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten

· ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; Der vorläufige Insolvenzverwalter soll dem
Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs
erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 21.04.2021

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Veränderungen
HRB 209274 HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §…
HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Veränderungen
HRB 209274 HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §…
HRB 209274: Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 209274 HRB 209274:Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2015. Geschäftsanschrift: …
HRB 209274:Immosa Immobilien- u. Mobilienhandelsgesellschaft mbH, Osnabrück, Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2015. Geschäftsanschrift: Karl-Koch-Str. 5, 49080 Osnabrück. Gegenstand: der weltweite Handel und die Vermittlung von Mobilen und Immobilien, insbesondere die Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen Anlageobjekten nach § 34 c Gewerbeordnung sowie die der Handel und die Vermittlung von Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Mobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Bartholomäus, Norbert, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.