HRB 24864

ImmoConcept GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Montabaur

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Registerdaten

Sitz
Montabaur
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 147/19 · ImmoConcept GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 147/19
Wirksam am
14.08.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 24864
In dem Insolvenzverfahren ImmoConcept GmbH, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems (AG
Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger, (Geschäftsführer), wird der
auf den 10.08.2020 festgesetzte Stichtag zur Anhörung der Gläubigerversammlung
im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Insolvenzverwalters aufgehoben und
besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Freitag, 04.09.2020,
10:30 Uhr, Saal 114, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz

Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem
Grundstückskaufvertrag. Veräussert werden soll ein Grundsstück der Schuldnerin
in Bad Ems. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

56068 Koblenz, 12.08.2020

Das Amtsgericht -Abt.21-

21 IN 147/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 147/19 · ImmoConcept GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 147/19
Wirksam am
14.07.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 24864
In dem Insolvenzverfahren ImmoConcept GmbH, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems (AG
Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger, (Geschäftsführer), wird
besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf 10.08.2020

Der Termin dient zur Zustimmung zu einem Grundstückskaufvertrag. Veräussert
werden soll ein Grundstück der Schuldnerin in Bad Ems. Sofern bis zum Stichtag
keine schriftlichen Gläubigeranträge gestellt werden, gilt die Zustimmung als
erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.

56068 Koblenz, 13.07.2020

Das Amtsgericht -Abt.21-

21 IN 147/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 147/19 · ImmoConcept GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 147/19
Wirksam am
22.06.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 24864
In dem Insolvenzverfahren der ImmoConcept GmbH, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems
(AG Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger, (Geschäftsführer), wird
die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.

Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art,
Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu
berücksichtigen.

Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im
einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter
geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende
Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1
i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit
für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten
materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der
vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster,
Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11
InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden
Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von
70.105,46 €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben
dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung
zu ermitteln.

Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den
Insolvenzverwalter wie folgt:

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:

40 % aus 25.000,00
€
10.000,00 €

25 % aus 25.000,00
€
6.250,00 €

7 % aus 20.105,46
€
1.407,38 €

Summe:
xxx €

Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander
Jüchser am 07.08.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände
der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des
Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen
Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.

Für die durchgeführte vorläufige Insolvenzverwaltung sind folgende
vergütungserhöhende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

25 % der Regelvergütung für die Ermittlung der
Betriebsfortführungsmöglichkeiten im Hinblick auf angefangene Bauprojekte

Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das
vorliegende Insolvenzantragsverfahren ein Bruchteil von 50 % für angemessen
angesehen.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx
€.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz
fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen
Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.

Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des
Insolvenzantragsverfahrens ( 3 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx
€.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer zu erhöhen.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

oder bei dem

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die befristete Erinnerung ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 19.06.2020

Das Amtsgericht - Abt. 21-

21 IN 147/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24864 HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 147/19) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 147/19) vom 01.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 147/19 · ImmoConcept GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 147/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 24864
21 IN 147/19: Über das Vermögen der ImmoConcept GmbH, Lahnstraße 12, 56130 Bad
Ems (AG Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger, (Geschäftsführer),
ist am 01.11.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.12.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.01.2020.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.12.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (16.01.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 04.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24864 HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 147/19) vom 07.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich ang…
HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 147/19) vom 07.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 147/19 · ImmoConcept GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 147/19
Wirksam am
07.08.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 24864
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoConcept GmbH, Lahnstraße
12, 56130 Bad Ems (AG Montabaur, HRB 24864), vertr. d.: Frank Hochegger,
(Geschäftsführer), wird heute, am 07.08.2019 um 10:50 Uhr mit sofortiger
Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt
Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz,
Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de,
Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin
(Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 07.08.2019,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 147/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 24864 HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015. Geschäftsanschrift: Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Gegenstand:…
HRB 24864: ImmoConcept GmbH, Montabaur, Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2015. Geschäftsanschrift: Lahnstraße 12, 56130 Bad Ems. Gegenstand: Die Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit erstrecken auf a) die Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer oder Generalübernehmer, b) An- und Verkauf sowie Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, ihre Vertretung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hochegger, Frank, Bad Ems, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.