VR 18452

Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Süd e.V.

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. IVD Region Süd e.V. München
  2. Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V. München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
VR 18452 Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Die Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28..08.2004 wurde am 11.10.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers ein…
Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Die Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 28..08.2004 wurde am 11.10.2005 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen,Amtsgericht Charlottenburg, VR 21228 Nz.).
Veränderungen
VR 18452 Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Der Verein "RING DEUTSCHER MAKLER RDM", Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Bezirksverband Nordbaden" mit dem …
Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Der Verein "RING DEUTSCHER MAKLER RDM", Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Bezirksverband Nordbaden" mit dem Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Heidelberg VR 1221) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereinsvom 27.07.2004 -der im Vereinsregister des Amtsgerichts Heidelberg als übernehmender Rechtsträger noch mit dem früheren Namen "IVD Region Süd e.V." bezeichnet ist, ab 29.04.2005aber nach erfolgter Namensänderung nun "Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V." lautet,verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 18452 Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Der Verein hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungsvertrag vom 28.98.2004 sowie Beschluß seiner Mitglieder…
Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 München).Der Verein hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungsvertrag vom 28.98.2004 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereines vom 28.08.2004 den Landesverband Bayernund den Landesverband Baden Württemberg von dem Verein "Verband Deutscher Makler für Grundbesitz, Hausverwaltung und Finanzierungen (VDM) e.V.", Sitz Berlin (Amtsgericht CharlottenburgVR 21228) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzesdes übertragenden Vereines. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 18452 Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 MünchenMit dem Verein sind folgende Vereine verschmolzen:1) Ring Deutscher Makler RDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalt…
Immobilienverband Deutschland IVD Süd e.V., München (Theatinerstr. 35, 80333 MünchenMit dem Verein sind folgende Vereine verschmolzen:1) Ring Deutscher Makler RDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Landesverband Bayern e.V, Sitz München (Amtsgericht München VR 4433) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 16.06.2004; 2) Ring Deutscher MaklerRDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Landesverband Baden Württemberg e.V.,Sitz Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 2054) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2004, nebst zwei Berichtigungen, zuletzt vom 23.08.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 05.08.2004; 3) Ring Deutscher Makler Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Bezirksverband Südbaden e.V., Sitz Freiburg i.Br. (Amtsgericht Freiburg i.Br. VR 291) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 26.07.2004;4) Ring Deutscher Makler RDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter BezirksverbandMittelbaden-Württemberg e.V., Sitz Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 371) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 05.08.2004; 5) Ring Deutscher Makler RDM Verband der Immobilienberufe und Hausverwalter Bezirksverband Bodensee-Schwarzwald-Allgäu e.V., Sitz Tuttlingen (Amtsgericht T Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.uttlingen VR 243) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2004 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom18.08.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 24.08.2004.

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