HRB 735855
immedia Abwicklungs GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-04-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-01 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- immedia23 gmbh Stuttgart
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 195.169,10 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 25.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellauslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 269.373,99 EUR steht ein Betrag von 38.558,52 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 30.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 26.08.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Kurt Herrmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 07.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 07.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 11.06.2021
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Kurt Herrmann, Ringstr. 25, 71384 Weinstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 01.06.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-25 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.07.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
9 IN 294/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Kurt Herrmann, Ringstr. 25, 71384 Weinstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 01.07.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 192.615,80 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 01.07.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale § 8
Abs. 3 S. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 735855 HRB 735855: immedia23 gmbh, Stuttgart, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Fir…
HRB 735855 HRB 735855: immedia23 gmbh, Stuttgart, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 9 IN 294/19) aufgelöst. Ge…
Forderungsprüfung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 02.05.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart,
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
1. Das am 26.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
01.05.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
21.06.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 10.07.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 305, 3. OG, Hauffstraße 5, Amtsgericht Stuttgart
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 10.07.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 305, 3. OG, Hauffstraße 5, Amtsgericht Stuttgart
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 01.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 17.04.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Insolvenzverfahren über den Antrag d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart, vertreten durch den
Geschäftsführer Kurt Herrmann, Ringstr. 25, 71384 Weinstadt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat das Amtsgericht Stuttgart am 17.04.2019 beschlossen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa, wird zur
Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Schuldnerin
gem. §§ 21, 22 InsO ermächtigt,
zur Finanzierung der Fortführung des Geschäftsbetriebes mit der Volksbank am
Württemberg eG eine Vereinbarung zur Aufnahme eines unechten Massekredits bis
zur maximalen Höhe der zedierten Forderungen von rund € 50.000,00
abzuschließen, dadurch Masseverbindlichkeiten im Rang des § 55 Abs. 2 InsO zu
begründen und in diesem Zuge Neusicherheiten zur Absicherung des unechten
Massekredits wie folgt zu bestellen:
Abtretung der seit Anordnung von Sicherungsmaßnahmen neu entstandenen
Forderungen gegen die Auftraggeber der Schuldnerin.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 294/19 · immedia23 gmbh · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 294/19
- Wirksam am
- 28.02.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 735855
In dem Verfahren über den Antrag d.
immedia23 gmbh, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735855
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.02.2019 um 12:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa
Paulinenstrasse 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890, Fax: 0711 23889200
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 27.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 735855 HRB 735855: immedia23 gmbh, Stuttgart, Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wildermuth, Thomas, Neuhausen auf den Fildern, *XX.XX.XXXX.
HRB 735855 HRB 735855:immedia23 gmbh, Stuttgart, Immenhofer Straße 23, 70180 Stuttgart.Änderung der Geschäftsanschrift: Immenhofer Straße 21, 70180 Stuttgart.
HRB 735855 immedia23 gmbh, Stuttgart, Immenhofer Straße 23, 70180 Stuttgart. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2010. Geschäftsanschrift: Immenhofer Straße 23, 70180 Stuttgart. Gegens…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.