HRB 143167

IMMAC Immobilienfonds GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 46/26 · IMI Vertrieb GmbH ehem. IMMAC Immobilienfonds GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 46/26
Wirksam am
05.05.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 143167
67c IN 46/26 : Über das Vermögen der IMI Vertrieb GmbH ehem. IMMAC Immobilienfonds GmbH, Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f GewO in Form der Anlagevermittlung u.a., Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 143167), vertr. d.: Florian Manuel Bormann, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2026 um 13:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 35 00 6 - 188.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.06.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.07.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.06.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.07.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 05.05.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 46/26 · IMMAC Immobilienfonds GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 46/26
Wirksam am
17.02.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 143167
67c IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMMAC Immobilienfonds GmbH, Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f GewO in Form der Anlagevermittlung u.a., Große Theaterstraße 31 - 35, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 143167), vertr. d.: Florian Manuel Bormann, (Geschäftsführer), ist am 17.02.2026 um 12.47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hamburg, 17.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 143167 HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Huß, Reimund Werner Karl, Schacht-Audorf, *XX.XX.XXXX. Der am 15.11.2006 mit Änderung…
HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Huß, Reimund Werner Karl, Schacht-Audorf, *XX.XX.XXXX. Der am 15.11.2006 mit Änderung vom 16.11.2011 mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag besteht infolge Sitzverlegung nunmehr mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 142613) als herrschendem Unternehmen.
Veränderungen
HRB 143167 HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 31.08.2017, 16.01.2018 und 07.02.2018 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertr…
HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Die Gesellschafterversammlungen vom 31.08.2017, 16.01.2018 und 07.02.2018 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f GewO in Form der Anlagevermittlung ( § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG) von Anteilen an Alternativen Investmentfonds (AlF) für Kapitalverwaltungsgesellschaften im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG. Darüber hinaus ist Gegenstand die Vermittlung von Fremdfinanzierungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften für den Erwerb von Investitionen insbesondere für Alternative Investmentfonds (AlF). Die Gesellschaft darf darüber hinaus jegliche Leistungen erbringen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
Berichtigungen
HRB 143167 HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Geschäftsführer: Bormann, Florian Manuel, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Na…
HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Geschäftsführer: Bormann, Florian Manuel, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 143167 HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Ges…
HRB 143167: IMMAC Immobilienfonds GmbH, Hamburg, Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2001 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Rendsburg (bisher: Amtsgericht Kiel HRB 2312 RD) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Große Theaterstraße 31-35, 20354 Hamburg. Gegenstand: Die Gesellschaft entwickelt Investitionskonzepte, insbesondere im Bereich von Immobilienbeteiligungen. Hierzu gehören die Entwicklung der entsprechenden Kalkulationen, die Entwicklung der Prospektierung von Investitionsvorhaben und die Herausgabe von Prospektierungen für Publikumsemissionen. Darüber hinaus ist Gegenstand die Vermittlung von Beteiligungen an bzw. der Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen, insbesondere geschlossenen Immobilienfonds. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Huß, Reimund Werner Karl, Schacht-Audorf, *XX.XX.XXXX; Roth, Thomas Friedemann, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der IMMAC HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 2226 RD) als herrschendem Unternehmen ist am 15.11.2006 mit Änderung vom 16.11.2011 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006 bzw. 18.11.2011 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.