HRB 12209

Ikarus Design Handel GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gelnhausen

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Registerdaten

Sitz
Gelnhausen
Datenstand
2024-04-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-03

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Ikarus Accessoires- und Möbelvertriebs GmbH Linsengericht

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
13.09.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: 1. Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des verstorbenen vorläufigen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Berechnungsmasse: 153.474,94 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 45 % festgesetzt wird
Zuschläge: 10 Prozentpunkte Gläubigeranzahl, 10 Prozentpunkte Fortführung und Insolvenzgeld
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 20 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
24.07.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
70 IN 7/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hanau, 22.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
11.06.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
Amtsgericht Hanau
11.06.2024
- Insolvenzgericht -
70 IN 7/24

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209),
vertreten durch:
Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ohly // Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg,

wird der mit Beschluss vom 02.04.2024 für den 19.06.2024 um 10.00 Uhr anberaumte Berichts- und Prüfungstermin vertagt.

Neuer Termin zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird bestimmt auf

Donnerstag, den 01.08.2024, 10.00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Sämtliche weiteren Anordnungen aus dem Beschluss vom 02.04.2024 haben weiter Bestand. Insbesondere die Hinweise behalten ihre Gültigkeit.

G r ü n d e:

Aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit der zuständigen Rechtspflegerin ist die Vertagung des Termins geboten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Merz
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
03.04.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
Geschäfts-Nr.: 70 IN 7/24 Am 01.04.2024 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: +49 6021 368955, E-Mail: glaeubiger-ikarus@kanzlei-haf.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 24.05.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 19.06.2024, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.04.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
70 IN 7/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist neuer vorläufiger Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3689 0, Fax: 06021 3689 24, E-Mail: info@kanzlei-haf.de.

Amtsgericht Hanau, 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 7/24 · Ikarus Design Handel GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 7/24
Wirksam am
10.01.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 12209
Az.: 70 IN 7/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ikarus Design Handel GmbH, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12209), vertr. d.: Volker Hohmann, Herzbachweg 2, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), ist am 10.01.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486 Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail: info@pega-beratung.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 10.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12209 HRB 12209: Ikarus Design Handel GmbH, Gelnhausen, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüdge, Wolf, Langgöns, *XX.XX.XXXX.
HRB 12209: Ikarus Design Handel GmbH, Gelnhausen, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lüdge, Wolf, Langgöns, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12209 HRB 12209:Ikarus Design Handel GmbH, Gelnhausen, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen.Bestellt als Geschäftsführer: Lüdge, Wolf, Langgöns, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten geände…
HRB 12209:Ikarus Design Handel GmbH, Gelnhausen, Gutenbergstr. 3, 63571 Gelnhausen.Bestellt als Geschäftsführer: Lüdge, Wolf, Langgöns, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Hohmann, Volker, Gelnhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.