HRB 23766
IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestraße 16, 56472 HofGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hof
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 01.08.2018
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jürgen Umlauf
Siegen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-09 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
9 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
der Maschinen- und Apparatebau sowie die Herstellung und der Vertrieb, die Planung und die konstruktive Auslegung kompletter Anlagen sowie von Einzelteilen der Wärme- und Kältetechnik sowie artverwandter Bereiche, insbesondere von Wärmetauschern, einschließlich der beratenden Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 14 IN 118/18 · IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
- Insolvenzgericht
- Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 118/18
- Wirksam am
- 05.08.2020
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 23766
Montabaur
Insolvenzgericht
Beschluss
14 IN 118/18 04.08.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Industriestraße 16, 56472 Hof (AG
Montabaur HRB 23766),
vertreten durch: Dipl.-Kfm. Jürgen Umlauf, Auf der Meinhardt 46, 57076 Siegen
(Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt auf:
... EUR Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO,
... EUR Auslagen,
... EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
... EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.06.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Rechtsanwalt Lieser wurde durch
Beschluss vom 28.05.2018 bestellt, sein Amt endete mit der Insolvenzeröffnung
am 01.08.2018.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
1.186.125,42 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 51.472,51 EUR (40 % aus
25.000,00 EUR + 25 % aus weiteren 25.000,00 EUR + 7 % aus 200.000,00 EUR + 3 %
aus 250.000,00 EUR + 2 % aus 686.125,42 EUR).
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein
Bruchteil zu, der auf insgesamt 80 % festgesetzt wird.
Dieser setzt sich zusammen aus der "Regelvergütung" für die vorläufige
Verwaltung von 25 % zuzüglich einem Zuschlag von 55 % wegen folgender Umstände:
Investorensuche -28 Interessenten hatten sich gemeldet- und damit verbundene
Mehrarbeit wie Informationsmaterial, prüfen von Verschwiegenheitserklärungen
und Vertragsverhandlungen;
Arbeitnehmerangelegenheiten (39 Beschäftigte) mit geänderter
Insolvenzgeldvorfinanzierung -rollierend- unter Beachtung des
Geldwäschegesetzes.
Betriebsfortführung über zwei Monate. Der dabei erzielte Gewinn von 231.752,54
EUR und die Vergütung hieraus von 1.158,76 EUR (25 % aus der Vergütung von 2 %
aus dieser Masse) decken nicht den Mehraufwand. Statt dem möglichen Zuschlag
von 30 % macht der vorläufige Verwalter insoweit nur einen Zuschlag von 25 %
geltend.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach ... EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV (pauschal 250,00 EUR als Höchstsatz je angefangenem Monat).
III.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
-, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen. Die befristete Erinnerung ist
bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410
Montabaur einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweis:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle der
Insolvenzabteilung des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23766 HRB 23766: IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen gelöscht Graf, Marcel, Kirchen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des …
Forderungsprüfung 14 IN 118/18 · IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
- Insolvenzgericht
- Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 118/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 23766
Industriestraße 16, 56472 Hof (AG Montabaur HRB 23766), vertr. d.: Dipl.-Kfm.
Jürgen Umlauf (Geschäftsführer), ist am 01.08.2018 um 08:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.09.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Montag, 27.08.2018, 09:15 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude,
Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Montag, 22.10.2018, 08:50 Uhr, Saal 115 1. Stock, Gerichtsgebäude,
Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin),
in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 118/18 · IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
- Insolvenzgericht
- Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 118/18
- Wirksam am
- 26.07.2018
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 23766
WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Industriestraße 16, 56472 Hof (AG Montabaur,
HRB 23766), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Jürgen Umlauf, Deutschherrnufer 46, 60594
Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2018 um 9:00 Uhr gegen die
Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden.
Amtsgericht Montabaur, 26.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 14 IN 118/18 · IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH · Insolvenzgericht Montabaur
- Insolvenzgericht
- Montabaur
- Aktenzeichen
- 14 IN 118/18
- Wirksam am
- 29.05.2018
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 23766
WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Industriestraße 16, 56472 Hof (AG Montabaur,
HRB 23766), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Jürgen Umlauf, Industriestraße 16, 56472 Hof,
(Geschäftsführer), ist am 28.05.2018 um 14.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel. 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729,
bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur -
Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 29.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23766 HRB 23766: IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof. Einzelprokura: Graf, Marcel, Kirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 23766 HRB 23766:IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof.Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 23766 HRB 23766:IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof.nach Änderung der Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Umlauf, Jürgen, Siegen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit…
HRB 23766 IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof. Nicht mehr Geschäftsführer: Muth, Thomas, Siegen, *XX.XX.XXXX.
HRB 23766 IGEFA WEINBRENNER Wärmetauscher GmbH, Hof, Industriestraße 16, 56472 Hof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.1976, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.0…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.