HRB 4882
ifn Anwenderzentrum GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Finsterwalder Str. 57, 01979 LauchhammerGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lauchhammer
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 06.02.2019
- Datenstand
- 2025-10-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Felix Eugen Jung
Rüti / Schweiz
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-20 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Erforschung, technologische Umsetzung und unternehmerische Anwendung modernster umweltinnovativer Produkte, Verfahren und Technologien. Die Gesellschaft fördert den Auf- und Ausbau von Forschungs- und Technologiestrukturen. Das Unternehmen konzipiert und organisiert Wissenschafts- und Wirtschaftsentwicklung auf industrieellen und gewerblichen Standorten und berät Unternehmen, Behörden und Institutionen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Beschwerde: Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt. Erinnerung: Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Die Beschwerde bzw. die Erinnerung sind beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde bzw. Erinnerung können schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 15. Juni 2026
Az.: 63 IN 225/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO) durchgeführt und bestimmt auf den 14.08.2026 mit folgender Tagesordnung:
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegebenenfalls Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie gegebenenfalls Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Einwendungen bzw. Anträge sind schriftlich bis zum 14.08.2026 (= Schlusstermin) vorzubringen, wobei der Eingang der Einwendungen/Anträge bei Gericht maßgeblich ist.
Hinweis nach § 188 Satz 3 InsO: Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 2.121.506,70 Euro. Der zur Verteilung verfügbare Betrag aus der Insolvenzmasse beträgt ca. 341.656,52 Euro. Mit dieser Veröffentlichung beginnen die Fristen der §§ 189, 190 InsO.
Amtsgericht Cottbus, den 15. Juni 2026
Az.: 63 IN 225/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 18.07.2025
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 04.09.2025 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 10. Juli 2025
Az.: 63 IN 225/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 19.01.2023
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
ifn Anwenderzentrum GmbH, Finsterwalder Straße 57, 01979 Lauchhammer,
hat das Insolvenzgericht am 16. Januar 2023 beschlossen: Zur Anhörung und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgender Rechtshandlung des Insolvenzverwalters wird das schriftliche Verfahren angeordnet: Gegenstand der besonderen Gläubigerversammlung soll die Abstimmung über einen gerichtlichen Vergleich in dem Rechtsstreit des Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin Philipp Plonka sein: Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung zum Abschluss eines wie folgt lautenden Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Philipp Plonka wie folgt erteilt:
1. Der Geschäftsführer zahlt zum Ausgleich der streitgegenständlichen Forderungen in dem Verfahren vor dem Landgericht Cottbus 11 O 63/21 einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € an den Insolvenzverwalter.
2. Beide Parteien sind sich darüber einig, dass mit Zahlung des in Ziffer 1 genannten Betrages alle in Betracht kommenden Ansprüche des Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer aus der Tätigkeit als Geschäftsführer für die Insolvenzschuldnerin, unabhängig davon, ob hier streitgegenständlich und im Zeitpunkt des Vergleichsbeschlusses bekannt oder unbekannt und gleich aus welchem Rechtsgrund, abgegolten sind.
3. Dem Geschäftsführer bleibt es nachgelassen, den in Ziffer 1 genannten Betrag ratenweise in Höhe von 1.000,00 €, beginnend am 15. Februar 2023 und sodann monatlich jeweils zum 15. Kalendertag, zu zahlen.
4. Kommt der Geschäftsführer mit einer Rate mehr als 10 Tage in Verzug, ist der sodann noch offene Restbetrag in voller Höhe fällig.
5. Der Geschäftsführer verzichtet darauf, nach der Zahlung des Vergleichsbetrages an die Masse Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, welche die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Insolvenzgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger zu verfolgen. Der Kläger nimmt den Verzicht an.
6. Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Landgericht Cottbus 11 O 63/21 einschließlich des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
7. Der Insolvenzverwalter behält sich den Widerruf dieses Vergleichs bis zum 31. Januar 2023, Eingang beim Geschäftsführer oder dessen insoweit unwiderruflich Empfangsbevollmächtigten, Rechtsanwalt Jan Linnemann (Frankfurt am Main) vor.
8. Die Parteien verpflichten sich, diesen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO vom Landgericht Cottbus protokollieren zu lassen ohne, dass es für die Wirksamkeit dieses Vergleiches darauf ankäme.
Die Antragsunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, aus.
Einwendungen gegen den Abschluss dieses Vergleiches sind bis zum Dienstag, 31. Januar 2023 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Cottbus, den 16. Januar 2023, Az.: 63 IN 225/18.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 28.08.2019
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
Finsterwalder Straße 57, 01979 Lauchhammer, ist am 26.08.2019 bei Gericht die
Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§
208 bis 210 InsO).Cottbus, den 27. August 2019, 63 IN 225/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 63 IN 225/18) aufgel…
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 225/18 · ifn Anwenderzentrum GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 225/18
- Wirksam am
- 31.01.2019
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 4882
4882 CB), Finsterwalder Straße 57, 01979 Lauchhammer, wurde am 30.01.2019, um
12:30 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen
der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2019 unter Beachtung des § 174 InsO
beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab dem 20.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Es wurde das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5
Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die
angemeldeten Forderung geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist am
Mittwoch, 17. April 2019, 10:30 Uhr, Saal 030 (Thiemstraße 130, 03048 Cottbus).
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person
des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche
Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss. Ist die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig gilt die Zustimmung hinsichtlich der
Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen
fest-gestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§
179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die
sofortige Be-schwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei
Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes
Cottbus sicher-heitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden
Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise
ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, 30. Januar 2019, Az.: 63
IN 225/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Die Eintragung zu Nr. 5 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer: Jung, Felix Eugen, *X…
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Plonka, Philipp; Geschäftsführer: 5. Felix Eugen, Jung, *XX.XX.XXXX, Rüt…
Felix Eugen, Jung, *XX.XX.XXXX, Rüti / Schweiz; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Lanzke, Manfred; Geschäftsführer: 4. Plonka, Philipp, *XX.XX.XXXX, Lauch…
Plonka, Philipp, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer; mit der Befugnis für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Düngepellet Produkt und Vertriebs GmbH mit Sitz Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, HRB 8333), der ifn Projekt GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 30808), der mediwe GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 30020) Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Kraus, Alexander; Geschäftsführer: 3. Lanzke, Manfred, *XX.XX.XXXX, Lauc…
Lanzke, Manfred, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer OT Grünewalde; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 4882 CB HRB 4882 CB: ifn Anwenderzentrum GmbH, Lauchhammer, Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lanzke, Manfred; Geschäftsführer: 2. Kraus, Alexander, *XX.XX.XXXX, Cott…
Kraus, Alexander, *XX.XX.XXXX, Cottbus; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Kraus, Alexander
HRB 4882 CB IfN Anwenderzentrum GmbH, LauchhammerFinsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Neue Firma: ifn Anwenderzentrum GmbH. Geschäftsanschrift:; Finsterwalder Str. 57, 01979 Lauchhammer. Stammkapital: 26.000,00 EUR…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.