HRA 7638

IFF Kollmannsberger KG

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2024-12-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 79.153,98 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung und der durchgeführten Vergleichsberechnung hinsichtlich des Erlöses der verwerteten Absonderungsrechte in seinem Antrag vom 30.10.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
30.09.2026
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.

Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 33.182,81 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 9.577,90 € sonstige Masseverbindlichkeiten.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
10.11.2025
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 07.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 37-42 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
18.07.2019
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter,
Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 26.06.2019 wird im Tenor wie
folgt berichtigt:
"Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Volker Böhm, Marienbergstraße
94, 90411 Nürnberg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden
wie folgt festgesetzt: [...]"
Gründe: Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten
durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor und Beschlussbegründung:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Volker Böhm, Marienbergstraße
94, 90411 Nürnberg, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt
festgesetzt: xxx Euro.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
Insolvenzverwalters vom 15.05.2019.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) beträgt
die Mindestvergütung unabhängig vom Umfang der Insolvenzmasse 1.000 €.
Haben mehr als 10 Gläubiger Forderungen angemeldet, erhöht sich die in § 2 Abs.
2 InsVV festgelegte Mindestvergütung bei 11 bis 30 Gläubigern für je 5
angefangene Gläubiger um 150 EUR. Ab 31 Gläubigern erhöht sich die Vergütung je
angefangene 5 Gläubiger um 100 EUR. Es wurden 63 Gläubiger berücksichtigt.
Diese Mindestvergütung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ungekürzt
auch für die vorläufige Insolvenzverwaltung zu gewähren (BGH, Beschl. v.
13.07.2006, Az. IX ZB 104/05 [juris]). Nur diesen Betrag macht der vorläufige
Insolvenzverwalter geltend, so dass dem Antrag in jedem Fall stattzugeben war.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
21.05.2019
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten
durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und
Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Dem Insolvenzschuldner und die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer
Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 20.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7638 HRA 7638: IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Prokura erloschen: Beslmeisl, Markus, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerich…
HRA 7638: IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Prokura erloschen: Beslmeisl, Markus, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29.01.2019 (Az. 12 IN 412/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 412/18 · IFF Kollmannsberger KG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
12 IN 412/18
Wirksam am
29.01.2019
Registerbezug
Landshut, HRA 7638
12 IN 412/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IFF Kollmannsberger KG, Industriestraße 8, 93077 Bad Abbach/Lengfeld, vertreten
durch den persönlich haftenden Gesellschafter Kollmannsberger Johann,
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRA 7638
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 29.01.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7638 HRA 7638: IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Prokura erloschen: Englisch, Barbara, Landshut, *XX.XX.XXXX.
HRA 7638: IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Prokura erloschen: Englisch, Barbara, Landshut, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7638 IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Einzelprokura: Beslmeisl, Markus, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX.
IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut. Einzelprokura: Beslmeisl, Markus, Ihrlerstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 7638 IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut.Geschäftsanschrift: Neustadt 449, 84028 Landshut.
IFF Kollmannsberger KG, Landshut, Neustadt 449, 84028 Landshut.Geschäftsanschrift: Neustadt 449, 84028 Landshut.
Veränderungen
HRA 7638 IFF Kollmannsberger KG, Landshut (Neustadt 470, 84028 Landshut). Einzelprokura: Englisch, Barbara, Landshut, *XX.XX.XXXX.
IFF Kollmannsberger KG, Landshut (Neustadt 470, 84028 Landshut). Einzelprokura: Englisch, Barbara, Landshut, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.