HRA 1859

IF Systembau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bad Hersfeld · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bad Hersfeld
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
03.03.2026
Datenstand
2026-07-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

IF Verwaltungs GmbH

Bad Hersfeld

Kommanditist(in)

Zita Toteva

Friedewald

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-15

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
20.01.2026
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 22.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
10.07.2025
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von XXX EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 66.005,21 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von XXX EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe XXX EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von XXX EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt XXX EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um XXX EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit XXX EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von XXX EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 17 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung XXX EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 02.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 120,01 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 87.065,86 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
16.10.2024
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

wird das Verfahren schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 19.11.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu

" besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zur Abgeltung sämtlicher wechselseitiger Ansprüche mit dem Land Baden-Württemberg

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 15.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
12.02.2024
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführerin Zita Toteva, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.03.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 09.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
17.05.2023
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Ivan Ivanov, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

wird das Verfahren schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 24.05.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu

" besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Zahlungsansprüche gegenüber der Stadt Wolfsburg aus Restwerklohnforderung
und
- Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Zahlungsansprüche gegenüber der Stadt Mönchengladbach aus Restwerklohnforderung
-

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 17.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
29.07.2022
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
Geschäftszeichen: 11 IN 29/21. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertreten durch: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Ivan Ivanov, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO angeordnet. Geprüft werden alle bislang ungeprüften Forderungen, die noch bis zum 22.08.2022
einschließlich zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Die Schuldnerin, die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden aufgefordert, ein eventuelles Bestreiten der Forderungen bis zum 05.09.2022 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Anderenfalls gelten die Forderungen nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Die bereits geprüften Forderungen werden von der mit diesem Beschluss angeordneten besonderen Forderungsprüfung nicht betroffen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 21.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1859 HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld.
HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
15.03.2022
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Ivan Ivanov, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Hersfeld eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

XXX
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Auslagen zuzüglich

XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXX
EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 18.02.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 32.182,37 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von XXX EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach XXX EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 14.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1859 HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: Über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Ivan Ivanov, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 26.10.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.11.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.01.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.11.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.01.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 26.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 29/21 · IF Systembau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bad Hersfeld
Insolvenzgericht
Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 29/21
Wirksam am
24.08.2021
Registerbezug
Bad Hersfeld, HRA 1859
11 IN 29/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IF Systembau GmbH & Co. KG, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 1859), vertr. d.: IF Verwaltungs GmbH vertr. d. d. Geschäftsführer Ivan Ivanov, Vogelsang 6, 36251 Bad Hersfeld, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 24.08.2021 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Linsenbarth, Goethestraße 21, 99817 Eisenach, Tel.: 03691-787 85-50, Fax: 03691-787 85-49, E-Mail: eisenach@diligens-rechtsanwaelte.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 24.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 1859 HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld. (1. Raumausstattung und Innenausbau 2. Kraftfahrzeugpflege und -aufbereitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrif…
HRA 1859: IF Systembau GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld, Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld. (1. Raumausstattung und Innenausbau 2. Kraftfahrzeugpflege und -aufbereitung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vogelgesang 6, 36251 Bad Hersfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: IF Verwaltungs GmbH, Bad Hersfeld (Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 2939).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.