HRA 61191

idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft)

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Speyer

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Registerdaten

Sitz
Speyer
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 g IN 232/16 Sp · idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 232/16 Sp
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191
3 g IN 232/16 Sp

09.12.2025

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191),
vertreten durch:
1. idis Verwaltungs-GmbH, Weißdornweg 6, 67346 Speyer, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Andreas Braunewell, Weinstraße 45, 67480 Edenkoben, (Geschäftsführer),

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim

wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 27.01.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 19.01.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

X
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 61191 HRA 61191: idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Weißdornweg 6, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 61191: idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Weißdornweg 6, 67346 Speyer. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 g IN 232/16 Sp · idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 232/16 Sp
Wirksam am
24.01.2019
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191
Amtsgericht

Ludwigshafen/Rhein

Insolvenzgericht

Beschluss

3 g IN 232/16
Sp

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

über das Vermögen der

idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft),
Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191),

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:

idis Verwaltungs-GmbH, Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein,
HRB 64079),

diese vertreten durch den Geschäftsführer:

Andreas Braunewell, Maximilianstraße 84, 67346 Speyer

-Antragstellerin und Schuldnerin-

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 22.01.2019
durch Richter am Amtsgericht beschlossen:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird mit Wirkung ab

22.01.2019, 15:52 Uhr

das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim,

3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über.

4. Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

5. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO,
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
20.05.2015 (ABIEG L 141/19).

7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,

- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 69 InsO),

- ggf. die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, eine Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert § 162, 163 InsO).

- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf

Dienstag, den 09.04.2019, 10:00 Uhr, Saal III,

im Amtsgerichtsgebäude

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens
22.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zweifacher Ausfertigung
anzumelden.

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten
hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO).

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.

Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der
Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Gründe:

Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die
Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das
schriftliche Sachverständigengutachten vom 15.01.2019.

Die Schuldnerin ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei
Wochen seine fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 1.622.000,00 auf
höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da kurzfristig liquidierbare Aktiva von
nicht mehr als 101.000,00 vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten
sind nicht ersichtlich.

Zudem liegt eine rechnerische Überschuldung von mehr als 1.300.000,00 vor, da
nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen eine positive
Fortführungsprognose nicht gestellt werden kann.

Das Verfahren war daher zu eröffnen, da die zu erwartenden Verfahrenskosten von
nicht mehr als 40.000,00 durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als
100.000,00 gedeckt sind.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,

Wittelsbachstraße 10

67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Zu Nr. 1-6 Zu Nr.
7

Richter am Amtsgericht Rechtspflegerin

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3 g IN 232/16 Sp · idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 232/16 Sp
Wirksam am
10.08.2016
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, den 09.08.2016

- Insolvenzgericht -

Aktenzeichen: 3 g IN 232/16 Sp

Beschluss

In dem Insolvenzantragsverfahren

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 119b, 22305 Hamburg

- Antragstellerin -

gegen

idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft),
Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191),

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin idis Verwaltungs-GmbH,
Weißdornweg 6, 67346 Speyer, diese vertreten durch den Geschäftsführer Andreas
Braunewell, ebenda

- Antragsgegnerin und Schuldnerin -

an dem weiter beteiligt ist:

Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim

- vorläufiger Insolvenzverwalter und Sachverständiger-

hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein - Insolvenzgericht - durch Richter am
Amtsgericht Dr. Beth am 09.08.2016 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.07.2016 wird im
Rubrum dahingehend berichtigt, dass die dort als Schuldnerin bezeichnete

idis GmbH & Co. KG, Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB
64076)

tatsächlich lautet:

idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft),
Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191).

Gründe:

Die Entscheidung beruht auf § 4 InsO i.V.m. § 319 ZPO.

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor, das von Amts wegen zu
berichtigen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen

oder bei dem

Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Bahnhofstraße 33
67227 Frankenthal (Pfalz)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der
Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist
jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten
Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Dr. Beth

Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3 g IN 232/16 Sp · idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft) · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 232/16 Sp
Wirksam am
01.08.2016
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 61191
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, den 29.07.2016

- Insolvenzgericht -

Aktenzeichen: 3 g IN 232/16 Sp

Beschluss

In dem Insolvenzantragsverfahren

Techniker Krankenkasse, Bramfelder Straße 119b, 22305 Hamburg,

- Antragstellerin -

g e g e n

idis GmbH & Co. KG, Weißdornweg 6, 67346 Speyer (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB
64076),

vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:

idis Verwaltungs-GmbH, Weißdornweg 6, 67346 Speyer,

diese vertreten durch den Geschäftsführer:

Andreas Braunewell

-
Schuldnerin und Antragsgegnerin -

an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim,

- Sachverständiger -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am
Amtsgericht beschlossen:

1. Der Antrag vom 04.07.2016 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Antragsgegnerin ist bereits mit Beschluss vom 22.07.2016
zugelassen worden. Die Anordnungen in dem genannten Beschluss bleiben aufrecht
erhalten.

2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 16:40 Uhr, die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thorsten
Konrad

4. Verfügungen der Antragsgegnerin über Gegenstände des schuldnerischen
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist
nicht der allgemeine Vertreter der Antragsgegnerin. Er hat die Aufgabe, durch
Überwachung der Antragsgegnerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.

5. Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

6. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen. Sie
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den
vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

7. Im Übrigen wird der Antragsgegnerin verboten, über Bankkonten, Außenstände
und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu
veräußern.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragsgegnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Die Antragsgegnerin hat ihm die Geschäftsbücher
und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht die Antragsgegnerin oder (bei juristischen
Personen) ihre organischen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen
(§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO)

9. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die
Antragsgegnerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch
veranlasst werden kann.

Gründe:

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist bereits mit Beschluss vom
22.07.2016 zugelassen worden, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgetragen
sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden
ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.

Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere
die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur
Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der
Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht
stützt seine Bewertung insbesondere auf die schriftliche Stellungnahme des
Sachverständigen vom 29.07.2016.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen
am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die
Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 61191 HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Geschäftsanschrift: Weißdornweg 6, 67346 Speyer.
HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Geschäftsanschrift: Weißdornweg 6, 67346 Speyer.
Veränderungen
HRA 61191 HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Prokura erloschen: Braunewell, Andreas, Edenkoben, *XX.XX.XXXX.
HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Prokura erloschen: Braunewell, Andreas, Edenkoben, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 61191 HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Na…
HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Braunewell, Andreas, Edenkoben, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 61191 HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.(Gegenstand des Unternehmens ist - die Verwaltung und der Handel von Grundstück…
HRA 61191:idis GmbH & Co. KG (interdisziplinäres Netzwerk für Immobilienwirtschaft), Speyer, Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer.(Gegenstand des Unternehmens ist - die Verwaltung und der Handel von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden und Gebäudeteilen auf eigenen oder fremden Grundstücken; - die Tätigkeit als Bauträger, d.h. die Durchführung von Baumaßnahmen in eigenem Namen und für eigene Rechnung sowie - die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dudenhofer Straße 44, 67346 Speyer. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: idis Verwaltungs-GmbH, Speyer (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64076).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.