HRB 19082

IDG Anlagentechnik GmbH

Amtsgericht Neuss · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Meerbusch
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
19.04.2021
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Joachim Schegk

Sehnde

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

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Stand 2025-02-06

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage von Maschinen und Kleinanlagen für den Anlagenbau- und Service in der Energie, Chemie und Petrochemie sowie Handel mit diesen Produkten, ferner die Vergabe von Stahlbauarbeiten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 305/20 · IDG Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 305/20
Wirksam am
05.12.2025
Registerbezug
Neuss, HRB 19082
654 IN 305/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IDG Anlagentechnik GmbH, Seligenstädter Straße 100, 63791 Karlstein, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Schegk Joachim
Registergericht: Amtsgericht Neuss Register-Nr.: HRB 19082
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 20/35588-SB

Aufgrund des Antrages des Sachwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss von Vergleichen über den Ausgleich der Anfechtungsansprüche gegen die Gesellschafter Otto Kappe und Rudolf Peter Gratzfeld gegen Zahlungen in Höhe von je 20.000,00 €, in Summe 40.000 €

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.12.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht -, Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 305/20 · IDG Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 305/20
Wirksam am
01.08.2023
Registerbezug
Neuss, HRB 19082
654 IN 305/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IDG Anlagentechnik GmbH, Seligenstädter Straße 100, 63791 Karlstein, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Schegk Joachim
Registergericht: Amtsgericht Neuss Register-Nr.: HRB 19082
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 20/35588-SB

Die aus der Insolvenzmasse zu zahlende Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Franz Zimowski, Blumenweg 6, 63829 Krombach, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 03.07.2023.Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde am 13.11.2020 beantragt. Nach § 19 InsVV findet somit auf dieses Verfahren die InsVV in ihrer bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.
Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV beträgt der Stundensatz in der Regel 35 bis 95 EUR. Dieser Rahmen kann in Ausnahmefällen sowohl unter- als auch überschritten werden. Das Verfahren war besonders wegen der schwierigen Betriebsfortführung über einen längeren Zeitraum und der letztlich zu prüfenden Betriebseinstellung. Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt deshalb antragsgemäß BETRAG EUR.
Für 5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 01.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 654 IN 305/20 · IDG Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 305/20
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Neuss, HRB 19082
654 IN 305/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IDG Anlagentechnik GmbH, Seligenstädter Straße 100, 63791 Karlstein, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Schegk Joachim, geboren am XX.XX.XXXX, Lindertstraße 2, 31319 Sehnde
Registergericht: Amtsgericht Neuss Register-Nr.: HRB 19082
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 20/35588-SB

Beschluss:

1. In dem am 17.02.2021 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 18.05.2023 schriftlich bei dem Sachwalter
Rechtsanwalt Tobias Rußwurm
Tilsiter Straße 1, 60487 Frankfurt
Telefon: +4969 66055690
Email: frankfurt@wallnerweiss.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 15.06.2023, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Gläubiger deren Forderung als festgestellt gilt, werden nicht benachrichtigt.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 20.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19082 HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappe, Otto, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappe, Otto, Meerbusch, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 654 IN 305/20 · IDG Anlagentechnik GmbH · Insolvenzgericht Aschaffenburg
Insolvenzgericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 305/20
Wirksam am
19.02.2021
Registerbezug
Neuss, HRB 19082
652 IN 305/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

IDG Anlagentechnik GmbH, Seligenstädter Straße 100, 63791 Karlstein, vertreten
durch die Geschäftsführer Kappe Otto, geboren am XX.XX.XXXX, Meyersweg 21,
40670 Meerbusch und Dr. Schegk Joachim, geboren am XX.XX.XXXX, Lindertstraße 2,
31319 Sehnde
Registergericht: Amtsgericht Neuss Register-Nr.: HRB 19082
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Braun, Rathausgasse 3, 97877
Wertheim, Gz.: 20/35588-SB
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 17.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Tobias Rußwurm
Berner Straße 52, 60437 Frankfurt
Telefon: +4969 66055690
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.03.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E01, EG, Friedrichstraße 23-25, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 14.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E01, EG, Friedrichstraße 23-25, Amtsgericht Aschaffenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Franz Zimowski
Blumenweg 6, 63829 Krombach

|Herr Thorsten Klar
Boschstraße 1, 63110 Rodgau

|KOLOSEUS Metallbearbeitung GmbH
Seligenstädter Straße 51, 63791 Karlstein
vertreten durch Verfahrensbevollmächtigter Dr. Michael Krebs

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 13.11.2020 beim Insolvenzgericht Aschaffenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19082 HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein.
HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Änderung zur Geschäftsanschrift: Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein.
Veränderungen
HRB 19082 HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Än…
HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Die Gesellschafterversammlung vom 20. August 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage von Maschinen und Kleinanlagen für den Anlagenbau- und Service in der Energie, Chemie und Petrochemie sowie Handel mit diesen Produkten, ferner die Vergabe von Stahlbauarbeiten.
Veränderungen
HRB 19082 HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schegk, Joachim, Sehnde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der…
HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schegk, Joachim, Sehnde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 19082 HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6. Dezember 2016. Geschäftsanschrift: Meyersweg 21, 40667 Meerbus…
HRB 19082: IDG Anlagentechnik GmbH, Meerbusch, Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 6. Dezember 2016. Geschäftsanschrift: Meyersweg 21, 40667 Meerbusch. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage von Maschinen und Kleinanlagen für den Anlagenbau- und Service in der Energie, Chemie und Petrochemie sowie Handel mit diesen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kappe, Otto, Meerbusch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.