HRA 4893

IDF Industrieservice GmbH & Co. KG

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rangsdorf
Rechtsform
112100
Letzte Eintragung
17.12.2020
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
252

IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH

275

Marie Roswitha Frost

Rangsdorf

275

Roswitha Frost

Rangsdorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. IDF Industrieservice Betriebs GmbH & Co. KG Rangsdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 6 IN 93/19 · IDF Industrieservice GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 93/19
Wirksam am
05.11.2021
Registerbezug
Potsdam, HRA 4893
6 IN 93/19
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4893 P), Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf, eingetragener Sitz: Rangsdorf, vertreten durch den IDF Industrieservice Verwaltungs GmbH, Ladestr. 7 a, 15834 Rangsdorf, vertreten durch Frau Roswitha Frost - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kristof Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam - wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam für seine Tätigkeit festgesetzt.
Gründe: Gem. § 12 InsVV, § 270a InsO, §§ 63 bis 65 InsO haben der vorläufige Sachwalter und der Sachwalter einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Berechnungsgrundlage beträgt 246.039,47 EUR. Es wurde jeweils die Regelvergütung von 25% und von 60% nebst Zuschlägen festgesetzt. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 121 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale für ein Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 93/19, Amtsgericht Potsdam, 4. November 2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 4893 P HRA 4893 P: IDF Industrieservice GmbH & Co. KG, Rangsdorf, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i.…
HRA 4893 P: IDF Industrieservice GmbH & Co. KG, Rangsdorf, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst.
Veränderungen
HRA 4893 P IDF Industrieservice GmbH & Co. KG, Rangsdorf, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf. Inländische Geschäftsanschrift; Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf.
IDF Industrieservice GmbH & Co. KG, Rangsdorf, Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf. Inländische Geschäftsanschrift; Ladestraße 7 A, 15834 Rangsdorf.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.