HRB 99190

Ideal Gherasim GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Reinheim

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Registerdaten

Sitz
Reinheim
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ideal Elektroinstallation UG (haftungsbeschränkt) Darmstadt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Leibnizstraße 6, 64839 Münster, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 15.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
16.12.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Hügelstraße 19, 64283 Darmstadt, (Geschäftsführer), wird Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 05.02.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
10.05.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.05.2024 gemäß § 63 Absatz 3 Satz 4 InsO neu festgesetzt worden auf:

X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.

Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 18.170,30 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 45 % festgesetzt wird.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Die Neufestsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.05.2024 gemäß § 11 Absatz 2 InsVV in Verbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 4 InsO.

Beträgt die Differenz des tatsächlichen Werts der Berechnungsgrundlage der Vergütung zu dem der Vergütung zugrunde gelegten Wert mehr als 20 Prozent, so kann das Gericht den Beschluss über die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Vergütung des Insolvenzverwalters ändern, § 63 Absatz 3 Satz 4 InsO.

Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 06.05.2024 gemäß § 11 Absatz 2 InsVV darauf hingewiesen, dass sich die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aus seinem Festsetzungsantrag vom 18.11.2021 um mehr als 20 % verringert hat (von 23.572,30 EUR auf nunmehr 18.170,30 EUR).
Somit liegt eine Wertdifferenz in Höhe von 22,92 % vor, die zu einer antragsgemäßen Abänderung der Vergütung des vorläufigen Verwalters führt.

Der durch Beschluss vom 20.12.2021 gewährte Zuschlag zur Regelvergütung (25 % Regelvergütung + 20 % Zuschlag) ist in Rechtskraft erwachsen und war daher nicht abzuändern.
Die Rechtskraftdurchbrechung des § 63 Absatz 3 Satz 4 InsO bezieht sich nur auf die Vermögenswerte und somit die Berechnungsgrundlage.

Darüber hinaus ist der geltend gemachte Zuschlag aufgrund des erhöhten Tätigkeitsumfangs einerseits (diesbezüglich wird auf die Verfahrensberichte sowie auf die Begründung in den Vergütungsanträgen Bezug genommen) und aufgrund der verhältnismäßig geringen Insolvenzmasse und der daraus folgenden geringen Vergütung andererseits nicht zu beanstanden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 09.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
21.12.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

X
EUR Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 09.12.2020 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 23.572,30 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 45 % festgesetzt wird.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 20.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
22.11.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.12.2021. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 19.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99190 HRB 99190: Ideal Gherasim GmbH, Reinheim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 99190: Ideal Gherasim GmbH, Reinheim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
9 IN 531/20: Über das Vermögen der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB 99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim, (Geschäftsführer), ist am 28.07.2021 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.09.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 13.10.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.09.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (13.10.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 28.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 531/20 · Ideal Gherasim GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 531/20
Wirksam am
10.12.2020
Registerbezug
Darmstadt, HRB 99190
Geschäfts-Nr.: 9 IN 531/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen
der Ideal Gherasim GmbH, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim (AG Darmstadt, HRB
99190), vertr. d.: Ion Gherasim, Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim,
(Geschäftsführer), ist am 09.12.2020 um 18:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.:
06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de
bestellt worden.

Amtsgericht Darmstadt, 09.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99190 HRB 99190: Ideal Elektroinstallation UG (haftungsbeschränkt), Darmstadt, Rheinstraße 32, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 mit Nachtrag vom 17.12.2019 hat die Neufassung des Gesel…
HRB 99190: Ideal Elektroinstallation UG (haftungsbeschränkt), Darmstadt, Rheinstraße 32, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2019 mit Nachtrag vom 17.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Reinheim, 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.700,00 EUR und 6 (Vertretung) beschlossen. Neue Firma: Ideal Gherasim GmbH. Neuer Sitz: Reinheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Roßdörfer Straße 29, 64354 Reinheim. Neuer Gegenstand: Vorbereitung und Einbau von Befestigungen für Photovoltaikanlagen, Kabelverlegung, Abrissarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Weißbinder- und Raumausstattungsarbeiten sowie Hausmeisterservice. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Gherasim, Ion, Reinheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 99190 HRB 99190: Ideal Elektroinstallation UG (haftungsbeschränkt), Darmstadt, Rheinstraße 32, 64283 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 12.04.2019. Geschäf…
HRB 99190: Ideal Elektroinstallation UG (haftungsbeschränkt), Darmstadt, Rheinstraße 32, 64283 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 12.04.2019. Geschäftsanschrift: Rheinstraße 32, 64283 Darmstadt. Gegenstand: Elektroinstalltion. Stammkapital: 300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Gherasim, Ion, Groß-Zimmern, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.