HRB 202756

ID League GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
03.02.2025
Datenstand
2026-05-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2026-05-12

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Daten- und Videoanalysesystemen im Sport; Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Lehrgänge, Konferenzen im Sport; Beratungsleistungen für Verbände, Vereine, Athleten und Unternehmen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
08.11.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
36i IN 4381/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ID League GmbH, Gebäude 39, Holzhauser Straße 180, 13509 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 202756
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 03.11.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
27.04.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
36i IN 4381/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ID League GmbH, Gebäude 39, Holzhauser Straße 180, 13509 Berlin,
- , vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 202756
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden antragsgemäß festgesetzt.
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt: 271 % der Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 408.034,97 EUR.

Die vollständigen Beschlüsse und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
29.07.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
36i IN 4381/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ID League GmbH
Gebäude 39 Holzhauser Straße 180, 13509 Berlin
vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 202756

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt:
25 % der Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 45.622,20 EUR mit einem Zuschlag von 25 % für die Betriebsfortführung.

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt:
Regelvergütung nach einer Berechnungsgrundlage in Höhe von 2.045.884,47 EUR mit einem Zuschlag von 62,5 % für die Betriebsfortführung, 32,5 % für die arbeitsrechtlichen Sonderaufgaben, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, 100 % für die Unterstützung am Schuldnerplan, 150 % für die Erstellung des Insolvenzplans, 25 % für rechtliche Probleme, gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, Wandeldarlehen, obstruierende Gläubiger, 75 % für Massedarlehen, Haftungsrisiken, Risikobereitschaft des Insolvenzverwalters und 20 % für das Beschwerdeverfahren und Eilantrag gemäß § 253 Abs. 4 InsO = insgesamt 465 %, geltend gemacht in Höhe von 300 %.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Die Anträge liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus bzw. können auf Antrag übersandt werden.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
25.04.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
Az.: 36i IN 4381/20

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ID League GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 202756
Holzhauser Straße 180 Gebäude 39, 13509 Berlin,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Bräutigam am 22.04.2022 beschlossen:

1.
Die Bearbeitung des besonderen Prüfungstermins bleibt der zuständigen Insolvenzrichterin vorbehalten.

2.
Termin zur Prüfung nachträglich gemeldeter Forderungen ((besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs-und Abstimmungstermin, § 235 InsO ) in der Fassung vom 11.4.2022 wird bestimmt auf

Donnerstag,den 19.Mai 2022
13:15 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise::
2.1.
Gläubiger deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 256, Etage 2, können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
2.2.
Der von dem Insolvenzverwalter vorgelegte Insolvenzplan in der Fassung vom 11.4.2022 mit seinen Anlagen, die Stellungnahme der Schuldnerin sowie etwaig noch weitere eingehende Stellungnahmen zum Insolvenzplan sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt und können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 256, Etage 2, eingesehen werden, § 234 InsO.
2.3.
Der Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
2.4.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 3 , Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat, und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechtergestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann,
3.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter sowie die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin geladen, § 235 Abs.3 InsO.
4.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
5.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs-und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch, dass im Gerichtsgebäude für Besucher die Verpflichtung besteht, eine medizinische Schutzmaske zu tragen.

Bräutigam
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
17.02.2022
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
36i IN 4381/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ID League GmbH, Gebäude 39, Holzhauser Straße 180, 13509 Berlin,
- , vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 202756
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 16.02.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 79 bis Nr. 93 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.03.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202756 B HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG au…
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
06.01.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36i IN 4381/20

36i IN 4381/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ID League GmbH,

Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Hischam Telib,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
202756
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Dienstleistung

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.01.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
Fasanenstraße 71, 10719 Berlin

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 23.2.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf

Dienstag, 16.02.2021, 11:15 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Dienstag, 13.04.2021, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

10. Die Verfahren 36i IN 4381/20 und 36i IN 5439/20 werden verbunden (§§ 4
InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 36i IN 4381/20 führt.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 23.09.2020 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

36i IN 4381/20 Amtsgericht Charlottenburg, 06.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36i IN 4381/20 · ID League GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36i IN 4381/20
Wirksam am
27.11.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 202756
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36i IN 4381/20

36i IN 4381/20

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

ID League GmbH, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin, vertreten
durch den Geschäftsführer Hischam Telib
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
202756
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.11.2020 um 12:05
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
Fasanenstraße 71, 10719 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21
Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

36i IN 4381/20 Amtsgericht Charlottenburg, 27.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 202756 B HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Holzhauser Straße 180, Gebäude 39, 13509 Berlin
Neueintragungen
HRB 202756 B HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Charlottenstraße 2, 10969 Berlin. Firma: ID League GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 2, 10969 Berlin; Gegenstand: Entwicklung…
HRB 202756 B: ID League GmbH, Berlin, Charlottenstraße 2, 10969 Berlin. Firma: ID League GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Charlottenstraße 2, 10969 Berlin; Gegenstand: Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Daten- und Videoanalysesystemen im Sport; Organisation, Umsetzung und Vermarktung von Veranstaltungen, Lehrgänge, Konferenzen im Sport; Beratungsleistungen für Verbände, Vereine, Athleten und Unternehmen; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Telib, Hischam, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ID League AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 192306 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2018.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.