HRB 113369

ICTroom GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
06.04.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 Das Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
25.01.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 : In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch: Franciscus Brand, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 20.03.2023 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 24.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 19.12.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.01.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 13.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
30.03.2022
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 25.04.2022, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Zustimmung zu der Vergleichsvereinbarung vom 27.02.2022 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Frank Brand hinsichtlich der Geschäftsführerhaftung.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 30.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
01.11.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.01.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 28.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
08.03.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8,
60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),

vertreten durch:

Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 17.05.2021 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
31.05.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
15.07.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8,
60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),

vertreten durch:

Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 21.09.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
05.10.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 14.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
20.02.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - In dem Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8,
60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),

vertreten durch:

Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.04.2020 nachträglich
angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen
Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
04.05.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 17.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
02.01.2020
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
Amtsgericht Frankfurt am Main 30.12.2019

- Insolvenzgericht -

810 IN 574/19 I-10-5

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
113369),

vertreten durch:

Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer),

werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX--
Umsatzsteuer: EUR XXX

Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von € 735.752,07 errechnet
sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des
endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von € XXX. Aus diesem Betrag steht dem
vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu,
der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren
abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden,
die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in
Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der
Mehrarbeit im Bereich der Fortführung des laufenden Geschäftsbetriebs, der
intensiven Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten und dem Auslandsbezug die
Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 60 % auf insgesamt 85 %.

Die sich ergebende Vergütung in Höhe von € XXX ist dem Verfahren sowohl
angemessen als auch ausreichend.

Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale
und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt;
§§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die
befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313
Frankfurt am Main einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 113369 HRB 113369: ICTroom GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 113369: ICTroom GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
08.08.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I-10-5 - Am 31.07.2019 um 11:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
113369),

vertreten durch:

Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE,
(Geschäftsführer), eröffnet worden.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322
Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 16.09.2019 bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).

Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht findet am Montag, 28.10.2019, 09:30 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 574/19 I-10-5 · ICTroom GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Wirksam am
21.05.2019
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 113369
810 IN 574/19 I: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ICTroom
GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB
113369), vertr. d.: Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA
Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), ist am 21.05.2019 um 15:28 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: www.hgw.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 113369 HRB 113369: ICTroom GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 ha…
HRB 113369: ICTroom GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.05.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München, HRB 220869) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main. Gegenstand: Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Entwicklung, Design, Konstruktion, Wartung und dem Management von Rechenzentren sowie deren Ausstattungen sowie Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen betreffend Rechenzentren und deren Ausstattungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brand, Franciscus, Assendelft / Niederlande, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nieuwmeijer, Sander, Bennebroek / Niederlande, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Schrader, Heiko, Ismaning, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.