HRB 4079
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Heroldstatt
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Registerdaten
- Sitz
- Heroldstatt
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Esslingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 9.277.298,73 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 440.402,75 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.225.397,54 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungsauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
oder bei dem
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 9.277.298,73 EUR steht ein Betrag von 359.031,46 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 26.02.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
2 IN 214/09
Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Esslingen am 16.02.2024 beschlossen:
Der bisherige Verfahrenspfleger, Rechtsanwalt Gerhard Walter, wird als Verfahrenspfleger entlassen.
Gemäß §§ 4 InsO, 57 ZPO analog wird zum Verfahrenspfleger der Schuldnerin bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 24.07.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Gerhard Walter, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
|findet mit Zustimmung des Gerichts die Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 464.079,29 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 9.281.586,68 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 20.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
- Insolvenzgericht
- Esslingen am Neckar
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 01.08.2017
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
2 IN 214/09
Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622
Nürtingen, vertreten durch den Verfahrenspfleger Gerhard Walter
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich
Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Gerhard Walter, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
-
hat das Amtsgericht Esslingen am 01.08.2017 beschlossen:
-
Gemäß §§ 4 InsO, 57 ZPO analog wird zum Verfahrenspfleger der Schuldnerin
bestellt:
Rechtsanwalt Gerhard Walter, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen
G r ü n d e :
Der alleinige Geschäftsführer und Gesellschafter der Schuldnerin, Herr Ralf
Schietinger, ist am 3.12.2015 verstorben. Erben sind nicht vorhanden. Die
Gesellschaft ist ohne gesetzlichen Vertreter. Es war daher in analoger
Anwendung der §§ 4 InsO, 57 ZPO ein Verfahrenspfleger zu bestellen.
-
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerdefrist) bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
oder bei dem
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
einzulegen.
Die Notfrist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Erfolgt
die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der
Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die
schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im
Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als
bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das
Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann
die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt
die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder
Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Liegen die Erfordernisse der Nichtigkeits- oder Restitutionsklage vor, so kann
die Beschwerde auch nach Ablauf der genannten Frist innerhalb der für diese
Klagen geltenden Fristen erhoben werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Beschwerdefrist
ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der
Gerichte, bei denen die Beschwerde einzulegen ist, eingeht. Die
Beschwerdeschrift bzw. die Niederschrift der Geschäftsstelle ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Esslingen
-Insolvenzgericht-
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4079 IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Heroldstatt, (Heroldstatt, 72535 Heroldstatt).Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 2 IN 214/09) aufgelö…
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 214/09 · IBS Industriebedarf Schietinger GmbH · Insolvenzgericht Esslingen
- Insolvenzgericht
- Esslingen
- Aktenzeichen
- 2 IN 214/09
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Ulm, HRB 4079
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.