HRB 135855

IB Gastronomie GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-08 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. B. Geiger GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
25.09.2025
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, Lindwurmstraße 30, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n am 17.09.2025.

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
- Umsatzsteuer- bzw Vorsteuer(rück)berichtigung aus den Quotenzahlungen an Insolvenzgläubiger mit Forderungen, die Umsatzsteuer enthalten
- evtl. Zahlungen aus dem Strafverfahren gegen Herrn Idris Bahceci (Staatsanwaltschaft München II AZ JS 12504/19)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Björn Hellfeld beauftragt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
23.06.2025
Registerbezug
München, HRB 135855
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IB Gastronomie GmbH, München, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 59.947,47. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 111.442,81. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1542 IN 2287/18, niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
26.05.2025
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, Lindwurmstraße 30, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.07.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
03.04.2025
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, Lindwurmstraße 30, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erfolgt die Bekanntgabe über die Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners zum eingereichten Vergütungsantrag vom 04.02.2025 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 15 % .

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 22.04.2025

Akteneinsichtsgesuche nach § 299 Abs. 1 bzw. Abs. 2 ZPO sind rechtzeitig vorab schriftlich bei Gericht zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
14.02.2025
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, Lindwurmstraße 30, 80337 München, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 13.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 - 23 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
06.07.2023
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris, geboren am XX.XX.XXXX, Lindwurmstraße 30, 80337 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des ehemals vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.05.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.05.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:- obstruktiver Schuldner:Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter beantragt für die Umgangsprobleme mit dem Schuldner einen Zuschlag in Höhe von 10 - 15 %. Der Geschäftsführer hat gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter unwahrheitsgemäße Aussagen gemacht. So gab dieser an, dass noch drei weitere Arbeitnehmer bei der Schuldnerin beschäftigt seien. Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass bei Insolvenzantragstellung vier Arbeitnehmer im schulderischen Geschäftsbetrieb angestellt waren. Ferner wurden mehrfach angeforderte Unterlagen vom Geschäftsführer nicht vorgelegt. Der Geschäftsführer hat zahlreiche Bestellungen ohne die Zusage des vorläufigen Insolvenzverwalters entgegen der getroffenen Vereinbarungen getätigt. Die hat die Planung der Liquidität erheblich erschwert. Darüber hinaus hatte der Geschäftsführer ohne die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters eine Arbeitnehmerin zum 15.11.2018 gekündigt. Für diesen deutlichen Arbeitsaufwand ist der beantragte Zuschlag angemessen und gerechtfertigt. - Betriebsfortführung:Während der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde der Betrieb in vollem Umfang fortgeführt. Hierfür wird ein Zuschlag in Höhe von 15 % bis 20 % beantragt. So wurde vereinbart, dass der Geschäftsführer vor jeder Bestellung eine Zahlungszusage beim vorläufigen Insolvenvzerwalter einholen muss. Weiter musste beispielsweise die Sicherstellung der Bezahlung von (Neu)Forderungen im Rahmen von Bargeschäften (§ 142 InsO) gegenüber verschiedenen Dienstleistern zugesichert werden. Für die Überwachung des Zahlungsverkehrs sowie für die Aufrechterhaltung des Betriebs ist der beantragte Zuschlag für die entstandene Mehrarbeit angemessen.
- besondere Sanierungsbemühungen:
Für die besonderen Sanierungsbemühungen wurde ein Zuschlag in Höhe von 10 % - 15 % beantragt. Die wirtschaftlichen Probleme der Schuldnerin wurden im Vorfeld einer möglichen Sanierung erörtert. Eine Prüfung der Geschäftszahlen war indes nicht möglich, da der Schuldnervertreter keinerlei Geschäftsunterlagen, keine Kontoauszüge oder keine betriebswirtschaftliche Auswertung vorgelegt hat. Zur Prüfung der Fortführungsaussichten fand eine Besprechung in der Kanzlei zusammen mit dem Verpächter, sowie dem Geschäftsführer und dessen Bevollmächtigten statt. Nach eingehenden Verhandlungen über die Höhe des Kaufpreises hatte der vorläufige Insolvenzverwalter einen Vertragsentwurf für einen Asset Deal erstellt. Die Sanierungsbemühungen sorgten im Ergebnis dafür, dass unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Assets der Schuldnerin vom Vermieter erworben werden konnten und der Geschäftsführer den schuldnerischen Betrieb fortführen konnte. Ein Zuschlag in beantragter Höhe ist angemessen. In der Gesmatwürdigung aller Faktoren beantragt der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter einen Gesamtzuschlag in Höhe von 40 %. Dieser Zuschlag ist angemessen und berücksichtigt den entstandenen Mehraufwand.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Bekanntgabe des Eingangs des Vergütungsantrags v. 11.05.2023 wurde am 26.05.2023 veröffentlicht. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 23.06.2023 eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag abzugeben. Ein Eingang erfolgte nicht.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
26.05.2023
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris, geboren am XX.XX.XXXX, Lindwurmstraße 30, 80337 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter hat seinen Vergütungsantrag vom 11.05.2023 mit beantragten Zuschlägen in Höhe von insgesamt 40 % eingereicht. Die Unterlagen liegen für die Beteiligten zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts aus. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 23.06.2023 (Eingang).

Mit freundlichen Grüßen

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 135855 HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.11.2018 (Az. 1542 IN 2287/18, 1542 IN 2784/18)…
HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.11.2018 (Az. 1542 IN 2287/18, 1542 IN 2784/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
12.11.2018
Registerbezug
München, HRB 135855
1542 IN 2287/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

AOK Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand, Rudolf-Diesel-Ring 23,
83607 Holzkirchen,
- antragstellende Gläubigerin -

und den Eigenantrag der Schuldnerin

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

IB Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris,
Lindwurmstraße 30, 80337 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Harry Fellmann, Kobellstraße 5, 80336
München
Geschäftszweig: Gastronomie

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2018 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Björn Hellfeld
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.02.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.02.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.08.2018 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2287/18 · IB Gastronomie GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2287/18
Wirksam am
28.09.2018
Registerbezug
München, HRB 135855
Az.: 1542 IN 2287/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

AOK Team Insolvenzen Süd, vertreten durch d. Vorstand, Rudolf-Diesel-Ring 23,
83607 Holzkirchen

- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
IB Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bahceci Idris, geboren
am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 135855
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 27.09.2018 um 17:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Björn
Hellfeld, Unterer Anger 3, 80331 München, Telefon: +49(89)5480330, Telefax: +49
(89)548033111.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 135855 HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahceci, Halil Ibrahim, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bahceci, Idris, München, *XX…
HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahceci, Halil Ibrahim, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bahceci, Idris, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 135855 HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahceci, Idris, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Lindwurmstr. 30, 80337 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bahceci, Idris, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 135855 HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Belgradstr. 15, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindwurmstr. 30, 80337 München.
HRB 135855: IB Gastronomie GmbH, München, Belgradstr. 15, 80796 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lindwurmstr. 30, 80337 München.
Berichtigungen
HRB 135855 IB Gastronomie GmbH, München, Belgradstr. 15, 80796 München. Personendaten berichtigt: Geschäftsführer: Bahceci, Halil Ibrahim, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen d…
IB Gastronomie GmbH, München, Belgradstr. 15, 80796 München. Personendaten berichtigt: Geschäftsführer: Bahceci, Halil Ibrahim, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 135855 B. Geiger GmbH, München, Poccistr. 10, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: IB Gastronomie GmbH. Gesch…
B. Geiger GmbH, München, Poccistr. 10, 80336 München. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: IB Gastronomie GmbH. Geschäftsanschrift: Belgradstr. 15, 80796 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb eines Gastronomieladenlokals. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Geiger, Barbara, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Bahceci, Halil Ibrahim, München, *XX.XX.XXXX; Bahceci, Idris, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.