HRB 201666
i-tech communications GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Barsinghausen
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Registerdaten
- Sitz
- Barsinghausen
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
zahlenden Verfahrenskosten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hameln unter o.g. Aktenzeichen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Hameln
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 12.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 25.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 25.08.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Mehrvergütung gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1,2 InsVV a.F.
EUR
um % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits durch Vergütungsfestsetzungsbeschluss entnommenen Vorschusses
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.08.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Abzuziehen sind hiervon die Einnahmen aus der Betriebsfortführung i.H. von EUR. Hiernach ergibt sich eine Berechnungsgrundlage i.H. von EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese Beträgt EUR.
Darüber hinaus ist die Berechnungsgrundlage um die Absonderungsrechte zu mindern, die vorliegend i.H. von EUR abgefunden wurden. Weiterhin erfolgt eine Minderung der Berechnungsgrundlage um die Nachlaufkosten aus der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren. Diese Kosten belaufen sich auf insgesamt EUR.
Die der Vergütungsberechnung zu Grunde zu legende Berechnungsmasse beläuft sich bereinigt somit auf EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV a.F. eine Regelvergütung in Höhe von EUR - die sich wie folgt aufgliedert:
40 % § 2 Abs. 1 Nr. 1 InsVV a.F. von ,- EUR EUR
25 % § 2 Abs. 1 Nr. 2 InsVV a.F. von ,- EUR EUR
7 % § 2 Abs. 1 Nr. 3 InsVV a.F. von ,- EUR EUR
3 % § 2 Abs. 1 Nr. 4 InsVV a.F. ,- EUR EUR
Die Regelvergütung erhöht sich in dem vorliegenden Verfahren um die Mehrvergütung für die Bearbeitung von Absonderungsrechten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1,2 InsVV a.F.
Die zur Masse geflossenen Feststellungskosten betragen EUR.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist.
Als Mehrbetrag sind daher EUR anzusetzen. Um diese Mehrvergütung erhöht sich die Regelvergütung.
III.
Für die im Rahmen der Unternehmensfortführung entfalteten Tätigkeit der Insolvenzverwalterin (u.a. Auszahlung von Gehältern, Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern etc., Ausübung eines fortlaufenden Betriebscontrollings, Überwachung des Beschaffungs- und Rechnungswesens, Buchhaltung) über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten wird ein Zuschlag i.H. von 30 % gewährt. Diesen erachtet das Insolvenzgericht als gerechtfertigt und angemessen.
Im Weiteren werden Zuschläge i.H. von 125 % für die übertragene Sanierung nebst Prüfung des Insolvenzplans geltend gemacht, wonach der Insolvenzverwalterin hier Zuschläge in beantragter Höhe zuerkannt werden (75 % für die übertragene Sanierung sowie weitere 50 % für die Insolvenzplanprüfung).
Eine übertragene Sanierung ist grundsätzlich mit erheblichen, zusätzlichen Belastungen verbunden, welche einen Zuschlag gem. § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen.
Aufgrund der in diesem Rahmen entfalteten Tätigkeit der Insolvenzverwalterin und unter Berücksichtigung ihrer Ausführungen sind die geltend gemachten Zuschläge i.H. von 75 % angemessen und gerechtfertigt.
Für die Prüfung eines Insolvenzplans können Zuschläge in Höhe von mind. 50 % in Betracht kommen. Nach Aktenlage erfolgte die Ausarbeitung des Insolvenzplans ohne massebelastende Drittvergaben. Unter Berücksichtigung des Sachvortrags der Verwalterin wird ein Zuschlag i.H. von 50 % als angemessen und gerechtfertigt erachtet.
Gem. § 3 Abs. 2 a) InsVV sind jedoch grds. auch Abschläge zu berücksichtigen, wenn zuvor die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet war. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall.
Da die Insolvenzverwalterin bereits im Rahmen Ihrer Tätigkeit als vorläufige Verwalterin die Unternehmensfortführung begleitet hat und bereits im Eröffnungsverfahren Sanierungsbemühungen angestrebt wurden, welche im Verlauf der späteren Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung zu einer Erleichterung der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin geführt haben, wurden seitens der Insolvenzverwalterin Abschläge i.H. von 15 % berücksichtigt. Diese sind seitens des Insolvenzgerichts nicht zu beanstanden.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV a.F.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 25.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 22.07.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 22.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 09.09.2024
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.10.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 09.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 06.08.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 30.373,04 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 05.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 05.07.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 30.07.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 02.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 28.05.2021
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
In dem Insolvenzverfahren i-tech communications GmbH, Röntgenstraße 5, 30890
Barsinghausen (AG Hannover, HRB 201666), vertr. d.: 1. Torsten Friebe,
Azaleenwseg 26, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), 2. Torsten Worm, Am
Steinanger 6, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), wird Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung bestimmt auf den 19.07.2021.
Tagesordnung:
Zustimmung zum Kaufvertrag vom 28.4.2021 zwischen der Insolvenzverwalterin und
der Netzwerker GmbH, Rennefeldstr. 11, 30952 Ronnenberg
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet.
Widersprüche sind schriftlich bis zum 19.7.2021 zu erheben.
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §
160 InsO gilt als erteilt, wenn bis zu dem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Hameln, 26.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201666 HRB 201666: i-tech communications GmbH, Barsinghausen, Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
Röntgenstraße 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB 201666), vertr. d.: 1.
Torsten Friebe, Azaleenwseg 26, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), 2. Torsten
Worm, Am Steinanger 6, 31737 Rinteln, (Geschäftsführer), ist am 28.12.2020 um
05:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Bertastr. 10, 30159
Hannover, Tel.: 0511/475339-0, Fax: 0511/475339-9, E-Mail:
hannover@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.02.2021 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 22.03.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.02.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (22.03.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 28.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 66/20 -2- · i-tech communications GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 66/20 -2-
- Wirksam am
- 19.10.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 201666
communications GmbH, Röntgenstraße 5, 30890 Barsinghausen (AG Hannover, HRB
201666), vertr. d.: 1. Torsten Friebe, Azaleenwseg 26, 31737 Rinteln,
(Geschäftsführer), 2. Torsten Worm, Am Steinanger 6, 31737 Rinteln,
(Geschäftsführer), ist am 19.10.2020 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina
Schwarz, Bertastr. 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511/475339-0, Fax: 0511/475339-9,
E-Mail: hannover@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 19.10.2020
Datenschutzhinweis:
Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 201666 HRB 201666: i-tech communications GmbH, Barsinghausen, Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Beschlussfassung)…
HRB 201666 i-tech communications GmbH, Barsinghausen, Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Aguirre Belgrano, Juán Manuel, Barsinghausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 201666 i-tech communications GmbH, Barsinghausen, Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen.Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital), § 8 (Einberufung …
HRB 201666 i-tech communications GmbH, Barsinghausen (Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2007. Gegenstand: Montage, Inbetriebnahme, Commissioning …
HRB 201666 i-tech communications GmbH, Barsinghausen (Röntgenstr. 5, 30890 Barsinghausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2007. Gegenstand: Montage, Inbetriebnahme, Commissioning …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.