HRB 734503
HRB 734503: I.P.S. Entlackungs GmbH, Westhausen, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen. Die Gesellschaft hat am 03.07.2017 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen "Industrie Partner Servic…
HRB 734503: I.P.S. Entlackungs GmbH, Westhausen, Dr.-Rudolf-Schieber-Straße 11-15, 73463 Westhausen. Die Gesellschaft hat am 03.07.2017 den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen "Industrie Partner Service Limited", Birmingham (Amtsgericht Companies House Cardiff 06214063) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (122d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die Industrie Partner Service Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritanien, eingetragen im Registrat of Companies for England and Wales Cardiff, Company No. 06214063, als übertragende Gesellschaft, sowiedie l.P.S. Entlackungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Westhausen, vorgetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 734503, als übernehmende Gesellschaft.Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Industrie Partner Service Limited auf die l.P.S. Entlackungs GmbH die folgenden Rechte zu (122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (I.P.S. Entlackungs GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Ulm ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der l.P.S. Entlackungs GmbH unter deren Geschäftsanschhft Dr. Rudolf-Schieber-Straßell-15, 73463 Westhausen geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubiger, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht zu, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden I.P.S Entlackungs GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Industrie Partner Service Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75% der Gläubiger. Das Stimmrecht jeden Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubiger-rechte können jederzeit bei der I.P.S. Entlackungs GmbH, Dr. Rudolf-Schieber Straße 11-15, 73463 Westhausen, angefordert werden.