HRA 2213
HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co. KG
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Robert-Koch-Straße 2, 14727 PremnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Premnitz
- Rechtsform
- 112100
- Letzte Eintragung
- 08.04.2020
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
HZD Havelländische Zink-Druckguß Verwaltungsgesellschaft mbH
Petar Marovic
Werder (Havel)
Value Relations AG
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- HZD Havelländische Zink-Druckguß GmbH & Co. KG Premnitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 526/19 · HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co.KG · Insolvenzgericht Potsdam
- Insolvenzgericht
- Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 526/19
- Wirksam am
- 12.07.2021
- Registerbezug
- Potsdam, HRA 2213
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 2213 P), Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin HZD Havelländische Zink-Druckguss Verwaltungsgesellschaft mbH, Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Petar Marovic , Berliner Straße 5 A, 14542 Werder/Havel
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin Kerstin Jeska-Thorwart, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg - wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 14. November 2019 bis zum 1. Februar 2020 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Laut Vergütungsantrag vom 9. Dezember 2020 beträgt der zugrunde zulegende Wert des Vermögens für die Berechnung 5.913.911,32 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen für die Betriebsfortführung, für den Mehraufwand aufgrund der Freistellung des Geschäftsführers und seiner Ehefrau bzw. Anordnung eines allgemeines Verfügungsverbotes, für die Sanierungsbemühungen, für Arbeitnehmerangelegenheiten und für den Mehraufwand aufgrund der Bestellung eines vorläufiger Gläubigerausschuss in Höhe von insgesamt 100 % festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale, der Zustellungspauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 526/19, Amtsgericht Potsdam, 9. Juli 2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2213 P HRA 2213 P: HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co. KG, Premnitz, Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 13…
HRA 2213 P HZD Havelländische Zink-Druckguss GmbH & Co. KG, Premnitz, Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz. Nicht mehr Prokurist:; 1. Hüttl, Andreas.
HRA 2213 P HZD Havelländische Zink-Druckguß GmbH & Co. KG, Premnitz, Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz. Inländische Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 2, 14727 Premnitz. Prokura: 1. Hüttl, Andreas, *XX.XX.XXXX, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.