HRB 216490

HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

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Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Krugstr. 36, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Tel.: 0251/20803-0, Fax: 0251/20803-133, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 4.531,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 42.840,47 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Osnabrück, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Krugstr. 36, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.08.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.

Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
24.06.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Krugstr. 36, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 4.978,83 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 23.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
13.02.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Krugstr. 36, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.03.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
26.09.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Geisebrink 57, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Osnabrück, 23.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 62 IN 11/22 · HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
62 IN 11/22
Wirksam am
16.09.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 216490
62 IN 11/22 Über das Vermögen der HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Neulandstr. 42, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 216490), vertr. d.: Thomas Brauer, Geisebrink 57, 32584 Löhne, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht, Sperlichstr. 10, 48151 Münster, Tel.: 0251/20803-0, Fax: 0251/20803-133, E-Mail: rechtsanwaelte@bbors-kreuznacht.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.10.2022,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der:

07.12.2022

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074 Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 15.09.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 216490 HRB 216490: HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Osnabrück, Neulandstraße 42, 49082 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2021. Geschäftsanschrift: Neulandstraße 4…
HRB 216490: HyDe Air-Conditioning Solutions GmbH, Osnabrück, Neulandstraße 42, 49082 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2021. Geschäftsanschrift: Neulandstraße 42, 49082 Osnabrück. Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion, Vertrieb von Klimadesinfektionsgeräten in Fahrzeugen und Gebäuden . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brauer, Thomas, Löhne, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit der HyDe Gesellschaft für Hygiene- und Desinfektionstechnologie mbH, Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 17575) Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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